Die Börse Düsseldorf hat mir vor 20 Min. die Notierung im regulierten Markt bestätigt. Und sich für den Fehler in der Anzeige entschuldigt.
Damit haben wir je nach Ausgang des Insolvenzverfahrens folgende Fristen für die Einstellung der Notierung von Windhoff an den deutschen Börsen:
1. Insolvenzverfahren wird mit Restvermögen beendet = 6 Monate Frist, falls ein Delisting beantragt werden soll.
2. Insolvenzverfahren wird ohne Restvermögen beendet = keine Frist, falls nach §394 FAMFG die Löschung im Handelsregister folgt und daraus das Delisting resultiert.
Schlußtermin des Insolvenzverfahrens war am 11. August.
Wegen Mangel Insolvenzplan siehe AktG §274 in Verbindung mit InsO §218. ;-)
"Nach der Anzeige des Verwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 37.299.390,11 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von ca. 640.000,00 ? EUR zur Verfügung."
Quelle: 72 IN 56/01; Amtsgericht Münster, 11.06.2015
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