Die SdK - Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger - hat zur außerordentlichen Hauptversammlung am 13.7.2021 einen Gegenantrag eingereicht. Sie ist zwar nicht gegen die Fusion, fordert aber ein für die bisherigen Vita 34-Aktionäre besseres Umtauschverhältnis, um eine Bevorzugung der PBKM-Aktionäre, insbesondere der PBKM, die bei beiden beteiligt ist, zu vermeiden. Die PBKM hätte bei dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Umtauschverhältnis die Mehrheit im neuen Gesamtunternehmen. Der Gegenantrag ist auf der Internetseite der Vita 34 AG veröffentlicht. Für den Beschluss ist eine Mehrheit von 75% der an der Abstimmung teilnehmenden Aktien erforderlich, weil das Bezugsrecht der Alt-Aktionäre ausgeschlossen wird. Wer ein besseres Umtauschverhältnis will, sollte sich also zur virtuellen HV anmelden und gegen den Antrag der Verwaltung und für den Gegenantrag der SdK stimmen. Man kann auch entsprechend Vollmacht erteilen.
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