DGAP-Ad hoc: ABACHO AG 16.01.2006 17:01:00 Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Kapitalerhöhung
Abacho AG: Bezugsbedingungen für bevorstehende Kapitalerhöhung
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Vorstand und Aufsichtsrat der Abacho AG haben heute die Einzelheiten der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital festgelegt (siehe Ad-hoc-Meldung vom 12. Januar 2006).
Auf Grund der Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung der Abacho AG, Neuss, hatte der Vorstand am 12.01.2006 mit Zustimmung des Aufsichtrates beschlossen, das Grundkapital von EUR 12.192.129,00 um bis zu EUR 1.219.211,00 auf bis zu EUR 13.411.340,00 durch Ausgabe von bis zu 1.219.211 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen.
Die neuen Aktien werden zu einem Betrag von EUR 2,80 je Aktie zunächst den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 41:4 zum Bezug angeboten. Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge in Höhe von EUR 29.735,00 wurde ausgeschlossen. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Die nicht von Aktionären bezogenen neuen Aktien werden nach Ablauf der Bezugsfrist im Rahmen einer Privatplatzierung bei interessierten Anlegern mindestens zum Bezugspreis verwertet.
Die Bezugsfrist der Aktionäre für die Kapitalerhöhung läuft vom 19. Januar 2006 bis zum 2. Februar 2006 (jeweils einschließlich).
Abacho AG Gerhard-Hoehme-Allee 1 41466 Neuss Deutschland
ISIN: DE0005680300 WKN: 568030 Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, München und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 16.01.2006
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