Location Based Services: Ein Problem für den Datenschutz? Schaar: "Kunden müssen umfassend informiert werden." Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat auf die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung von Location Based Services (LBS) hingewiesen. Dabei könnten Datenpools entstehen, die nicht mehr zu kontrollieren seien, warnt Schaar. --> | --> | --> | --> | --> | | var adlink_randomnumber=Math.floor(Math.random()*1000000000000); document.write(''); |
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Werden Dienstleistungen dem Nutzer in Abhängigkeit von seinem Standort zur Verfügung gestellt - etwa Hinweise auf Restaurants, Verkehrsinformationen, Einkaufshilfen, Suchfunktionen für Freunde -, ergeben sich aus Sicht des Datenschutzes erhebliche Risiken, so Schaar. So bestehe die Gefahr, dass Bewegungsprofile von Nutzern erstellt, zusammen mit Daten des persönlichen Lebensstils gespeichert und mit Informationen zum Kaufverhalten verknüpft und an Dritte weitergegeben werden.
Schaar fordert, dass die Anbieter die Nutzer von Location Based Services vorab umfassend darüber informieren, welche Daten erhoben, wie sie verarbeitet und an wen sie gegebenenfalls übermittelt werden. Zudem sei es datenschutzrechtlich zwingend, für die Übermittlung und Nutzung von Standortdaten die Einwilligung des Betroffenen einzuholen. Auch sollen Nutzer jederzeit die Möglichkeit haben, ihre Einwilligung zurückzuziehen.
Darüber hinaus müssen auch die Kunden von LBS in der Lage sein, die Lokalisierung zeitweise oder auf Dauer abzuschalten. "Die Berücksichtigung des Datenschutzes liegt im Eigeninteresse der Anbieter. Ohne angemessenen Datenschutz wird den LBS der erwartete Erfolg versagt bleiben", erklärt Schaar, der auch auf die europäische Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation hinweist, die ausführliche Regelungen zu LBS enthalte, die bei der laufenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes in Deutschland umgesetzt werden. (ji)
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