In #13522 habe ich aus meiner Sicht die Maximalfristen dargestellt. Die nachfolgenden Auszüge aus der Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 30e Abs. 1, Nr. 1 WpHG vom 08.04.2016 könnten für Olivia's These sprechen: "Die Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 10:1 wird voraussichtlich mit Wirkung zum Ablauf des 21. April 2016 erfolgen." ... Und ... "Die Aktionäre der Gesellschaft werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens bis zum 6. Mai 2016, wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktien zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen." Ich gehe davon aus, je früher das Pflichtangebot erscheint, um so niedriger wird es vermutlich sein. Vielleicht sogar nur um die 2,55 EUR, wie bei der Überschreitung der 30% Schwelle.
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