Beschluss VCL Film + Medien Aktiengesellschaft, München Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) Auf Antrag des Insolvenzverwalters der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien, ISIN DE0003304374, gemäß 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 46 Abs. 2 Satz 3 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 25.09.2013 wirksam. Frankfurt am Main, 25.03.2013 Frankfurter Wertpapierbörse Geschäftsführung Bewerten Melden
würde allen hier raten, den Wert noch zu verkaufen, bevor es halt nichts mehr gibt, schade eigentlich, aber so ist es halt, die ganzen Werte sollen von der Börse verschwinden und nicht noch gelistet werden, auch eine Schuld der Börsenaufsicht
Help123
: Morgen nach Börsenschluss ist aus die Maus!
Beschluss VCL Film + Medien Aktiengesellschaft, München Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) Auf Antrag des Insolvenzverwalters der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien, ISIN DE0003304374, gemäß 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 46 Abs. 2 Satz 3 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 25.09.2013 wirksam. Frankfurt am Main, 25.03.2013 Frankfurter Wertpapierbörse