Allgemeines
getrocknete Teile der Hanfpflanze
Hanf (Cannabis sativa) wird aufgrund des Wirkstoffgehaltes in zwei Typen unterteilt. Den Cannabis-Fasertyp, der praktisch keine rauscherzeugende Substanzen enthält, pflanzten unsere Vorfahren u.a. zur Herstellung von Seilen an.
Der Cannabis-Drogentyp hingegen stammt aus südlichen Ländern. Die Inhaltsstoffe werden als Cannabinoide bezeichnet. Nur in den weiblichen Pflanzen kommen die psychoaktiven Stoffe vor.
Cannabis ist weltweit die am meisten konsumierte illegale Droge. Ihr Anteil am illegalen Drogenmarkt beträgt schätzungsweise 50 %. Nach Angaben der Vereinten Nationen konsumieren über 400 Millionen Menschen regelmäßig berauschende Hanfprodukte. In Deutschland gibt es ca. 3 - 4 Millionen Cannabiskonsumenten.
Anwendungsformen
Gehalt, Aussehen und Inhaltstoffe unterscheiden sich je nach Herkunftsland.
Name Herkunft Verpackung/Bemerkungen
Grüner Türke Hochland der Türkei Nordafrika, Kolumbien in Klarsichtfolien, Farbe: grünlich-grau
Roter Libanese Libanon-Gebirge in flachgepressten Leinenbeuteln, Farbe: rötlichbraun, Harzgehalt doppelt so hoch wie beim Grünen Türken
Schwarzer Afghane, Schimmel-Afghane, dunkelbrauner Pakistani Indien, Pakistan, Afghanistan nicht festgelegt, Farbe: schwarz (schwarz-braun) Harzgehalt viermal so hoch wie beim Grünen Türken, Farbe: grau-schwarz-braun durch toxikologischen Schimmelpilz
Hasch/Haschisch ist eine feste, klebrige, harzige Masse mit typischen Geruch. Die Farbe schwankt je nach Herkunftsland zwischen Braun über Grün bis zu den hellen Sorten aus dem nahen Osten. Durch Erhitzung wird das Hasch flexibler und kann mit den Fingern "zerbröselt" werden.
Marihuana wird aus den Zweigspitzen und Blättern der Cannabispflanze gewonnen. Es ist relativ trocken und hat ähnliche Eigenschaften wie "Grass".
Gras besteht aus den weiblichen Blütenständen, bei Freilandsorten oft mit Samen durchsetzt. Die Wirkung von Grass ist zum Teil bei den hochgezüchteten holländischen Sorten wesentlich stärker als die von Haschisch. Amerikanische Sorten hingegen wirken dagegen oft leichter.
Canabisprodukte können in einer Wasserpfeife oder wie Tabak geraucht, gegessen, als Aufguss getrunken oder als Kuchen, Plätzchen u.ä. verbacken werden.
Szenenamen
Bar (fester Marihuana-Block) Brock Brown Dinky sowns (Marihuanazigaretten) Dope Gras Kiff Pott Shit Stuff
Wie wird der Rauschzustand empfunden?
Wer zum ersten Mal Haschisch konsumiert, wird kaum ein angenehmes Gefühl verspüren. Sein Gehirn muss erste lernen, mit dem Stoff umzugehen. Meist tritt eine Pulsbeschleunigung und ein trockener Mund auf.
Hat sich der Körper allerdings daran gewöhnt, mit dem Rausch "umzugehen", können viele unterschiedliche Reaktionen auftreten.
Antriebsverlust oder Ruhelosigkeit Heißhunger auf Süßes Heiterkeit, Wortspiele, Wohlbefinden Intensivierung der Sinneswahrnehmung Sinnestäuschungen starker Durst
Die Wirkung setzt beim Rauchen nach etwa 10 bis 20 Minuten ein und hält bis zu drei Stunden an.
Wirkungsweise
Cannabinoide greifen im Kleinhirn an THC-Bindungsstellen, die man vor etwa 20 Jahren entdeckt hat.
Im Körper existiert eine Substanz, die an den gleichen Wirkort hat: Anandamid. Der Anandamid-Rezeptor kommt besonders im Kleinhirn, den Basalganglien, der Hirnrinde und dem Hippokampus vor. Dies erklärt die Beeinflussung der Motorik, des Zeitgefühls und der Gedächtnisleistung. Der Hirnstamm, der lebenswichtige Körperfunktionen wie die Atmung steuert, enthält keine bzw. kaum Rezeptoren für THC/Anandamid. Dadurch wird klar, dass THC keinen Einfluß auf lebenserhaltende Grundfunktionen hat.
Anwendungen in der Medizin
THC hat noch viele weitere Wirkungen. Es senkt den Augeninnendruck, steigert den Appetit, lindert Schmerzen und senkt die Blutviskosität. Damit sind THC-haltige Produkte auch als Heilmittel interessant. In den USA ist ein THC-haltiges Medikament zur Appetitsteigerung und gegen Übelkeit bei AIDS-Patienten zugelassen. Dronabinol (Marinol ®) wirkt auch gegen Tumorschmerzen, wenn auch deutlich geringer als Morphin. Seit dem 1. Februar 1998 ist Dronabinol in Deutschland als Betäubungsmittel verschreibungsfähig.
Symptome und Gefahren
Angst und Stimmungsschwankungen Anstieg von Blutdruck und Herzfrequenz Halluzinationen Psychische Abhängigkeit möglich Räumliche und zeitliche Desorientierung Sehstörungen/Bindehautreizung Sekundärgefährdung im Straßenverkehr
Eine Überdosierung kann bei empfindlichen Personen oder bei unbeabsichtigter Einnahme, beispielsweise mit haschischhaltigen Kekse, eintreten. Eine direkte Vergiftung durch den Inhaltsstoff THC ist nicht zu erwarten, vielmehr stehen psychische Komplikationen (Erregungszustände etc.) oder Sekundärunfälle durch Beeinträchtigung des Reaktionsvermögens im Vordergrund. Der Patient fällt durch gerötete Augenbindehäute, starkes Durstgefühl sowie erhöhten Puls und Blutdruck auf. Ein chronischer Konsum hoher Mengen an Cannabis kann bei Männern den Testosteron-Spiegel senken und die Spermienproduktion reduzieren. Die männlichen Fortpflanzungsfähigkeit und sexuelle Potenz sind jedoch nicht beeinträchtigt.
Wie giftig ist die Droge?
Verglichen mit Alkohol ist die akute Giftigkeit von Cannabisharz und THC niedrig. In experimentellen Studien löst Marihuanarauch bösartige Veränderungen im Lungengewebe aus. Es schädigt die Alveolen, also die Lungenbläschen, mehr als Tabakrauch allein.
Erste Hilfe
Eine Therapie ist in den meisten Fällen nicht notwendig. Lediglich wenn der Konsument die Droge nicht wissentlich benutzt, auf einen Rauschzustand nicht vorbereitet ist und die Veränderungen der Gemüts- und Bewusstseinslage auch nicht auf einen solchen zurückführt muss gehandelt werden. Notfälle solcher Art sind denkbar, wenn beispielsweise Haschkekse verzehrt werden, ohne dass Kenntnis über die Beimengung von Hanfprodukten besteht. Die Gefahr psychischer Reaktionen ist vermutlich größer als die der physischen Symptome.
Rechtliches
Strafbar sind nach dem Betäubungsmittelgesetz der Anbau, der Besitz, und zwar auch zum ausschließlichen Eigenverbrauch, der Erwerb, die Abgabe, die Einfuhr und Ausfuhr sowie nahezu alle anderen Umgangsformen mit Cannabis. Seit Februar 1998 ist jedoch auch der Besitz von Hanfsamen strafbar, wenn diese zum unerlaubten Anbau von (THC-haltigen) Hanfpflanzen bestimmt sind. Sowohl die psychotrope Substanz THC als auch praktisch die gesamte Pflanze sind in der Anlage I des BtMG aufgenommen, d.h. weder verschreibungs- noch verkehrsfähig.
Nur der unmittelbare Verbrauch, also der reine Hanfkonsum ist grundsätzlich (!) straffrei, da eine eventuelle eigenverantwortliche gesundheitliche Selbstgefährdung durch Cannabiskonsum durch Art. 2, Abs. 1 des Grundgesetzes (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) geschützt sei.
Bei Besitz ausschließlich zum Eigenkonsum kann aber das Gericht (nach § 29 Abs. 5 bzw. §31a Abs. 2 des BtMG) oder bereits die Staatsanwaltschaft (nach § 31a Abs.1) das Verfahren einstellen, wenn es sich lediglich um eine "geringe Menge" handelt Die vom Bundesverfassungsgericht zugleich eingeforderte einheitliche Regelung der Definition einer "geringen Menge" für alle Bundesländer steht noch aus.
Bei Besitz ausschließlich zum Eigenkonsum kann aber das Gericht (nach § 29 Abs. 5 bzw. §31a Abs. 2 des BtMG) oder bereits die Staatsanwaltschaft (nach § 31a Abs.1) das Verfahren einstellen, wenn es sich lediglich um eine "geringe Menge" handelt. Im sogenannten "Cannabisbeschluss" vom 9. März 1994 haben die Karlsruher Verfassungsrichter ausgeführt, dass die Staatsanwaltschaften bei der Sicherstellung von geringen Cannabismengen ausschließlich zum Eigenkonsum nicht nur von einer Strafverfolgung absehen können, sondern sollen.
Die Schmerzbehandlung mit Cannabinoiden ist seit der 10. BtM - Rechts - Änderungsverordnung auch in Deutschland möglich, da das Delta - 9 - Tetrahydrocannabinol rezeptierfähig wurde. Allerdings muss das Medikament zur Zeit noch aus dem Ausland bezogen werden.
Zusammenfassung
Der wichtigste der psychoaktiven Inhaltsstoffe von Hanfprodukten ist Tetrahydrocannabinol (THC) Hasch wirkt je nach Stimmungslage beruhigend, steigert die Wahrnehmung und macht Appetit. Seine Giftigkeit ist sehr gering. Eine Gefahr kann aber durch Sekundärverletzungen durch verzögerte Reaktionen, beispielsweise im Straßenverkehr auftreten.
Kleine Aufklärung für einige Unwissende!
Jan v. Nelle
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