Gericht untersagt Lufthansa verunglimpfende Äußerung gegen Ryanair
KÖLN (dpa-AFX) - Das Kölner Landgericht hat der Lufthansa in einer einstweiligen Verfügung eine "verunglimpfende" Äußerung gegen den irischen Billigflieger Ryanair untersagt. Ein Sprecher des Gerichts sagte der dpa am Donnerstag in Köln, das Verbot beziehe sich auf eine bestimmte Aussage eines Vorstandsmitglieds der Deutschen Lufthansa. Dieser habe im Januar vor Journalisten in München gesagt: "Da gibt es kleine Gesellschaften, die dürfen sich jede Schweinerei erlauben, die es gibt." Laut Gericht darf diese Behauptung nicht mehr aufgestellt werden, wenn dabei direkt Bezug genommen wird auf Ryanair und seine Preise, die nicht als "Lockangebote ohne Ausweis von Steuern und Gebühren" bezeichnet werden dürften. Dies wertete die Zivilkammer in ihrer Entscheidung vom 31. Januar als verunglimpfenden Wettbewerb und pauschale Herabsetzung (AZ 31 O 57/02). Ryanair hatte gegen die Lufthansa-Äußerungen einstweilige Verfügung eingelegt.
Die beiden Konkurrenten tragen seit längerem Auseinandersetzungen vor Gericht aus. In der kommenden Woche wird eine Entscheidung des Kölner Landgerichts im Streit um vergleichende Werbeaussagen erwartet. Ryanair waren mehrere Werbeaussagen in einer einstweiligen Verfügung verboten worden, wogegen Ryanair Widerspruch eingelegt hatte. Zudem streiten die beiden Fluglinien um die Bezeichnung "Frankfurt-Hahn", die Ryanair für einen Airport im Hunsrück verwendet. Hier soll eine endgültige Entscheidung im März fallen./DP/wa/ep
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