Es ist davon auszugehen, dass die S2M Vorstände vor der Rückzahlung einer Anleihe im August 2011 externe Berater hinzugezogen hatten und diese mit der Prüfung beauftragt hatten, ob die Anleihe zurückgezahlt werden kann oder nicht (und ein Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt werden muss). Hiervon ist auszugehen, da die S2M Vorstände in jedem Fall die Haftungsrisiken einer Insolvenzverschleppung "vermeiden" wollten.
Die Vorstände werden den externen Beratern neben den vorläufigen Zahlen zum Geschäftsjahr 2010/2011 zur Verfügung gestellt haben UND zu folgenden Sachverhalten ihre Einschätzung mitgeteilt haben:
1. Dauer und Kosten des Genehmigungsverfahrens für die Umstellung des US - Projekte von Solarthermie auf PV, 2. Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Finanzierungsabschlusses für die US - Projekte, 3. kurzfristig zu erwartende Erlöse aus der Emission einer Anleihe über 100 Mio. EUR, 4. Wahrscheinlichkeit, dass die EIB ein Darlehen über 185 Mio. EUR für das Ibersol Projekt bereitstellt, 5. Erlöse aus dem Ibersol - Fonds.
Insbesondere die vorgenannten für eine going - concern Annahme entscheidenden Fragen, müssen im August 2011 (vor Tilgung der Anleihe) zu optimistisch beurteilt worden sein. Es stellt sich nunmehr die Frage, ob für einen sachverständigen Dritten, die fehlerhafte Beurteilung der Lage erkennbar war. ZB die Wahrscheinlichkeit, dass S2M für Ibersol von der EIB ein Darlehen über 185 Mio. EUR erhalten würde, war damals m.E. relativ leicht anhand der Darlehenskonditionen (erforderliches Eigenkapital, Sicherheiten von anderen Banken etc.) abzuschätzen (vermutlich existiert hierzu auch ein detaillierter Schriftverkehr mit der EIB!!).
Ich frage mich ernsthaft, warum derartige Fragen nicht geprüft werden und gegen die Ex-Vorstände keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
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