Opal BidCo GmbHFrankfurt am Main, DeutschlandBekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1des Wertpapiererwerbs-und Übernahmegesetzes (WpÜG)Die Opal BidCo GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, (die ?Bieterin?) hat am 3. September 2019 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) an die Akti-onäre der OSRAM Licht AG, München, Deutschland, zum Erwerb ihrer auf den Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) der OSRAM Licht AG (ISIN DE000LED4000) (?OSRAM-Aktien?) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe vonursprünglichEUR 38,50 je Aktie der OS-RAM Licht AG veröffentlicht (das ?Übernahmeangebot?). Die ams AG, eine mit der Bieterin gemein-sam handelnde Person im Sinne des § 2 Abs.5 WpÜG, hat am27. September 2019 eine Verein-barung über den Erwerb von 100 OSRAM-Aktien zu einem Erwerbspreis von EUR 41,00 je OSRAM-Aktie außerhalb des Übernahmeangebots abgeschlossen (der ?Parallelerwerb?). Durch diesen Pa-rallelerwerb hat sich die Angebotsgegenleistung desÜbernahmeangebots gemäß § 31 Abs. 4 WpÜGvon EUR 38,50 auf EUR 41,00 je OSRAM-Aktie erhöht.Die Annahmefrist des Übernahme-angebotes endet am 1. Oktober 2019, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland), soweit sie sich nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert.1.Bis zum 27. September 2019, 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland), (der ?Meldestichtag?) wurde das Übernahmeangebot für insgesamt 3.224.794OSRAM-Aktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil von ca. 3,33% des Grundkapitals und der Stimmrechte der OSRAM Licht AG.2.Die ams AG, eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG, hielt am Meldestichtagunmittelbar4.054.918OSRAM-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 4,19% des Grundkapitals und der Stimmrechte der OSRAM Licht AG. Ferner hatte die amsAGam Meldestichtag Anspruch auf Übertragung von 10.175.995OSRAM-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 10,51% des Grundkapitals und der Stimmrechte der OSRAM Licht AG.3.Darüber hinaus hielten am Meldestichtag weder die Bieterin, noch mit der Bieterin gemein-sam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen OSRAM-Aktien, darauf bezogenen Instrumente nach §§ 38, 39 WpHG oder Ansprüche auf Übertragung von OSRAM-Aktien. Ihnen waren am Meldestichtag auch keine Stimmrechte aus OSRAM-Aktien nach § 30 WpÜG zuzurechnen.4.Die Mindestannahmeschwelle des Übernahmeangebots (wie in Ziffer 13.1.3 der Angebots-unterlage in der durch Ziffer 2 der Angebotsänderung vom 16.September 2019 geänderten Fassung beschrieben) beträgt mindestens 62,5% der im Zeitpunkt des Ablaufs der Annah-mefrist ausgegebenen OSRAM-Aktien, jedoch abzüglich der bei Veröffentlichung der Ange-botsunterlage von der OSRAM Licht AG gehaltenen 2.796.275 eigenen Aktien. Am Melde-stichtag beträgt die Gesamtzahl derOSRAM-Aktien, die für diese Mindestannahmeschwelle zu berücksichtigen sind,17.455.707OSRAM-Aktien, entsprechendca. 18,56%. Frankfurt am Main, 30. September 2019Opal BidCo GmbHDer Geschäftsführer ----------- Grüne Sterne beruhen auf Gegenseitigkeit!
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