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Gläubiger....für die Aktionäre bleibt nichts übrig.
ROUNDUP: Babcock-Gläubiger dürfen weiter auf Millionenzahlung von TUI hoffen
06.12.2011 | 13:46
KARLSRUHE OBERHAUSEN (dpa-AFX) - Mehr als neun Jahre nach dem Start des Babcock Borsig-Insolvenzverfahrens können die Gläubiger des insolventen Maschinenbauers weiterhin auf eine Millionenzahlung vom Touristikunternehmen TUI hoffen. Wie der Bundesgerichtshof am Dienstag entschied, muss neu über Forderungen in Höhe von 171 Millionen Euro verhandelt werden.
TUI hatte 1999 - damals noch unter dem Namen Preussag - mehrere Unternehmensbeteiligungen an Babcock abgegeben. Die Holding Babcock Borsig AG hatte im Sommer 2002 Insolvenz angemeldet. Der Insolvenzverwalter von Babcock, Helmut Schmitz, fordert eine Nachzahlung, weil der Wert der Gesellschaften geringer gewesen sei als vereinbart (Az. II ZR 149 10).
In der Vorinstanz war Babcock mit der Forderung noch gescheitert. Der BGH verwies den Fall nun zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts an das Oberlandesgericht Frankfurt zurück. In einer Stellungnahme wies Babcock-Insolvenzverwalter Schmitz am Dienstag darauf hin, dass der BGH wesentliche Aspekte akzeptiert habe und kündigte an, das weitere Vorgehen im Gläubigerausschuss beraten zu wollen.
Bei dem Insolvenzverfahren der Holding Babcock Borsig AG hatten nach Angaben eines Sprechers des Insolvenzverwalters 1892 Gläubiger Gesamtforderungen von rund 2,5 Milliarden Euro angemeldet. Bislang sei den Gläubigern signalisiert worden, dass sie auf eine Erfüllung ihrer Forderungen mit einer Quote von rund fünf Prozent hoffen könnten. Diese Quote könne sich bei einem möglichen Erfolg vor Gericht nun verdoppeln.
Zu Auszahlungen an die Gläubiger der insolventen Babcock Borsig AG sei es trotz der langen Verfahrensdauer bislang noch nicht gekommen, so der Sprecher. Bis zu einer endgültigen juristischen Klärung des Falls können nach Einschätzung von Beobachtern noch mehrere Jahre vergehen. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens war es jedoch gelungen, mehrere Unternehmensteile zu verkaufen und so eine Fortführung durch die neuen Eigentümer zu ermöglichen. jon uta DP edh
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