ich habe mal telefoniert! Die Steuermaterie ist sehr komplex und es gibt zig Varianten, auch hinsichtlich des Anschaffungstermins. In aller Kürze (und OHNE Gewähr, nehmt es als meine persönliche Meinung ;-) )!
Hinsichtlich der angesprochenen BZR so scheint es so, dass der Verkauf dieser tatsächlich steuerfrei (ich sag mal) zu sein scheint, sofern eben die Aktien vor 2009 erworben worden sind (für weitere Zukäufe wird dann gesplittet, sofern Erwerb nach 2008)!
Aber das bezieht sich NUR auf den Verkauf der BZR, nicht auf einen späteren Verkauf neu erworbener junger Aktien, die unterliegen dann nicht wie die alten der Steuerfreiheit, dementsprechend wären dann bei einer weiteren KE diese auch wieder gesondert zu betrachten!
Die anderen Punkte hinsichtlich der Verlusttöpfe sind so wie ich schrieb!
Mehr möchte ich dazu jetzt nicht ausführen, nur soviel, dass in dem ganz speziellen Punkt under-dog (nach der von mir erhaltenen Auskunft) Recht zu haben scheint. Ich nehm das mal dann so in meinem "Wissensschatz" mit auf und sofern ich under-dog verärgert habe bitte ich um Verzeihung, in diesem einen Punkt lag ich daneben, wie es scheint!
Ist aber wie geschrieben ohne Gewähr und nicht als rechtlicher Ratschlag zu betrachten!
Das was Goldi schrieb, da gibts auch eine solche variante hinsichtlich privater Veräußerungsgeschäfte, ist aber ein klein wenig anders gelagert!
BZR fallen jedenfalls auch nicht in den "Aktientopf"!
|