Woher weißt du, dass deine Aktien getauscht werden??? Warst du auf der a.o. GV und kennst die Ergebnisse der Abstimmungen? Oder liegt dir das Protokoll bereits vor?
Ich bin gespannt, ob im Rahmen der a.o. GV auch geklärt wurde, wie lange die Altaktionäre Zeit haben, ihre Aktienzusammenlegung zu beantragen. Immerhin steht in der Abstimmungsvollmacht "gemäß dem Beschluss der a.o. Generalversammlung vom 24. März 2011". Wer diesen nicht kennt, kann dem IM VORFELD auch nicht zustimmen, insbesondere "unwiderruflich und bedingungslos", so wie es sich die AG wünscht... Es könnte ja auch sein, dass irgendetwas anderes beschlossen wurde, was relevant ist bzw. der Beschluss nicht gefasst wurde, aber der Antrag dennoch Relevanz hat. Ergo - Protokoll mit angemessener Frist muss her...
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