Schon verwunderlich, dass so etwas im Nachtrag kommt...
Würdet ihr das so verstehen, dass die Aktionäre, die der Zusammenlegung der Aktien widersprechen, ihre behalten und diese als B-Kategorie im bisherigen Nennwert weiter gehandelt werden können, warum dann nicht in Frankfurt und an welcher Börse sonst?
In meinen Augen sollen Altaktionäre, die der Zusammenlegung nicht zustimmen, über diesen Weg in der Abstimmung gezwungen bzw. bei Nichtzustimmung abgestraft werden...
Und - müsste nicht auch eine Abstimmung erfolgen, welche Aktien künftig als A- und B-Kategorie geführt werden?
Kann die "beabsichtigte Dekotierung der B-Kategorie" einfach erfolgen oder muss auch darüber abgestimmt werden?
Sollte beides ebenfalls Abstimmungen erfordern, warum sind diese Punkte dann nicht separat in der Einladung aufgeführt?
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