Im Artikel 118 der Weimarer Verfassung war die Meinungsfreiheit so geregelt: ?Jeder Deutsche hat das Recht, innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern.
Wer nur die Meinungsfreiheit der "Richtigen? verteidigt, hat ihre Funktion nicht verstanden.
Eine weitere Lektion ? diesmal aus Karlsruhe ? erhielt jetzt Entwicklungshilfeministerin Schulze, die einem Journalisten Kritik an ihrem Haus verbieten wollte.
Nachdem der Fall durch die Berliner Instanzen gegangen war, rückten die Karlsruher Verfassungsrichter nun die Grenzen zurecht und gaben der Ministerin (und dem Berliner Kammergericht) Demokratie-Nachhilfe.
Es wirkt grotesk wie mit der der Meinungsfreiheit umgegangen wird.
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