Rohstoffraketen-Abonnenten sind: Zitat: "Der Ex-Chefredakteur des Börsenpflichtblattes "Der Aktionär" aus Kulmbach in Bayern, Sascha Opel (39), der auch die Börsenbriefe Pennystockraketen, Rohstoffraketen und Trendraketen herausgibt, hatte schon im Jahre 2005 auf unrühmliche Art Justizgeschichte geschrieben.
Sascha Opel war der erste deutsche Journalist, der wegen Marktmanipulation verurteilt wurde. Opel kassierte im Januar 2005 vor dem Landgericht Stuttgart eine Gefängnisstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Seinen damaligen Gewinn von 23.000 Euro musste er zurückzahlen.
Gelernt hat Opel daraus scheinbar nichts. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart musste ihn und drei weitere Männer nun vor demselben Gericht "wegen Marktmanipulation in ganz großem Stil" erneut anklagen, wie die Erste Staatsanwältin und Pressedezernentin der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Claudia Krauth, heute dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net auf Nachfrage bestätigte.
Opel ist auf freiem Fuß und weitgehend geständig. Allerdings sieht sich Opel eher als Opfer denn als Täter. Opel schrieb GoMoPa.net: "Dass ich für die DeBeira-Kampagne von anderen missbraucht worden sein könnte, interessiert angesichts der wahren Tatsachen (die sie nicht nennen!) natürlich niemanden." (Anmerkung: ja, ja, auch hier wieder die Masche mit dem gutgläubigen Werkzeug - kommt irgendwie bekannt vor ...)
Mitangeklagt ist Pascal Geraths (32) aus Nordrhein-Westfalen. Seine Post ging nach Österreich. Dort betreibt der mit Haftbefehl gesuchte Geraths die Werbeagentur Pascal Geraths GmbH und zusammen mit seiner Mutter, Margitta Geraths, in der Griesgasse 29 in Salzburg eine Medienfamily GmbH (The brandgeneration AG sowie den Börsenbrief IQ.BB seiner Purple Capital AG). Geraths wurde zwar im März 2011 wegen des deutschen Haftbefehls von der Salzburger Kripo festgenommen, aber nach Prüfung der Vorwürfe wieder auf freiem Fuß gesetzt.
Denn in Österreich ist Marktmanipulation keine Straftat, sondern nur eine Verwaltungsübertretung und somit weder ein Haft-, noch ein Auslieferungsgrund. "Eine Verhandlung ohne ihn wird es nicht geben. Wie die Große Wirtschaftskammer allerdings den Angeklagten nach Stuttgart bekommt, wird sie zu gegebener Zeit entscheiden, zunächst einmal wurde ihm die Anklageschrift zugesandt", sagte Staatsanwaltschafts-Sprecherin Krauth gegenüber GoMoPa.net.
Die anderen beiden angeklagten Maktmanipulatoren sind ein kanadischer Billig-Aktienbeschaffer (33), der im August 2011 in Österreich geschnappt und nach Deutschland ausgeliefert wurde und noch immer in U-Haft sitzt, sowie der ehemalige Focus Money-Mitarbeiter und Herausgeber des Börsenbriefes Blue Sky Level, Christian Euler (46) aus Baden-Württemberg, der nach einer kurzen U-Haft in Freiheit auf den Prozess warten darf.
38 Millionen Euro Gewinn in nur einem Monat:
Die Anklageschrift wirft den vier Männern vor, in nur einem Monat im Jahre 2006 die inhaltslose Ramsch-Aktie eines vermeintlichen Goldexplorers mit dem Namen De Beira Goldfields Incorporation aus Kanada durch gezielte Falschmeldungen so hochgejubelt zu haben, dass Tausende von Kleinanlegern die wertlosen Aktien bis zum 1.000fachen ihres ursprünglichen Preises kauften, bevor die Aktien dann wieder kurz darauf ins Bodenlose abstürzten und die Kleinanleger ihre gesamten Investitionen verloren. Der Gewinn der Marktmanipulatoren war gewaltig.
Die Erste Staatsanwältin Krauth führt dazu aus:
Zitat:
Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, im Zeitraum zwischen 15. Mai und 15. Juni 2006 durch Veröffentlichungen in diversen Medien über die Aktie De Beira Goldfields Inc. Kaufempfehlungen ausgesprochen zu haben, ohne bekannt zu geben, dass sie selbst erhebliche Bestände der Aktie besaßen und damit in einem Interessenkonflikt standen (so genanntes Scalping).
Darüber hinaus enthielten die Veröffentlichungen teilweise auch unrichtige und irreführende Angaben. Durch diese Veröffentlichungen beeinflussten die Angeschuldigten den Börsenpreis der Aktie, der sich im Mai 2006 anfänglich zwischen 1,40 Euro und 2,50 Euro bewegte und am 15. Juni 2006 einen Kurs von bis zu 18,50 Euro erreichte. Die Angeschuldigten verkauften aufgrund der großen Nachfrage und des gestiegenen Börsenkurses ihre Bestände gewinnbringend. Sie erzielten hierdurch einen Gewinn in Höhe von über 38 Millionen Euro.
Die Bonner Finanzaufsicht BaFin zeigte das auffällige Scalping im Freiverkehr der Frankfurter Börse im Sommer 2010 bei der Staatsanwaltschaft an. Die Akteure hatten da bereits, offenbar, um ihre Spuren zu verwischen, die De Beira Goldfields Incorporation einfach in Panex Resources Incorporation umbenannt. Die gegenwärtig 33.000 Aktien der Panex Resources Inc. liegen an der Frankfurter Börse bei einem Kurs weit unter einem Euro pro Aktie, aktuell bei 0,08 Cent pro Stück.
In Kanada wurde der Handel der De Beira Goldfields schon kurz nach Handelsaufnahme im Sommer 2006 wieder ausgesetzt, nachdem De Beira Goldfields Inc. am 16. Juni 2006 einen angeblichen Ecuador-Deal mit einer dortigen Mine mit Multi-Millionen-Goldunzen-Potential bekannt gegeben hatte. Die Mine gab es zwar, aber sie hatte ihre Glanzzeiten schon lange hinter sich, die Produktion begann dort im Jahre 1895 und wurde 1950 eingestellt.
Der OTC-Markt in den USA ließ zwar einen Handel der De Beira Goldfields Inc. zu, aber die Börse warnte alle Anleger, indem sie das Wertpapier-Kürzel von DBGF in DBGFE erweiterte. Das bedeutete, dass die Gesellschaft wichtige Papiere bei der US-amerikanischen Börsenaufsicht SEC gar nicht eingereicht hatte.
Nur in Deutschland nahm man es im Jahre 2006 im Freiverkehr der Frankfurter Börse nicht so genau. Die Börsenmanipulatoren hatten so leichtes Spiel.
Die Idee, sich am Markt eine Vielzahl von Aktien zu verschaffen und diese dann gewinnbringend weiterzuverkaufen, nachdem der Kurs künstlich in die Höhe getrieben worden war, habe laut Anklageschrift sowohl von Pascal Geraths gestammt, der damals 14 Goldexplorer als PR-Kunden hatte, als auch von dem 33 Jahre alten Kanadier.
Der Plan sei gewesen, dass der Kanadier den wesentlichen Anteil der ausgegeben Aktien der Gesellschaft beschaffte und der selbständige PR-Profi Geraths für die Vermarktung der Aktien zuständig sein sollte. Um die geplante Vermarktungskampagne besser durchsetzen zu können, hätten die beiden noch zwei weitere Personen an ihrer Tat beteiligt. Den freien Journalisten Christian Euler, der in Baden-Württemberg lebt und entsprechende Kaufempfehlungen in Focus Money sowie in Börsenbriefen veröffentlichte, und den bekannten Journalisten Sascha Opel, der in Bayern als Geschäftsführer lebte. Zu Opel schätzte die Erste Staatsanwälting Krauth ein: "Seine Tätigkeit bestand ebenfalls darin, die Aktie unter anderem in dem von ihm herausgegebenen Börsenbrief zu empfehlen. Er ist der einzige der Angeschuldigten, der bereits einschlägig vorbestraft ist."
Geschädigte mögen sich bitte bei der Staatsanwaltschaft melden
Nach der Anzeige der BaFin wurden laut Staatsanwaltschaft Stuttgart "Ermittlungen aufgenommen, die im Frühjahr 2011 zu Durchsuchungsmaßnahmen in Deutschland und Österreich sowie zu Arrestbeschlüssen in das Vermögen der Angeschuldigten zum Zweck der Rückgewinnungshilfe führten. Auf dieser Grundlage konnten diverse Vermögenswerte gesichert werden."
Staatsanwaltssprecherin Krauth weiter: "Personen, welche durch die oben genannten Taten der Angeschuldigten einen wirtschaftlichen Schaden erlitten haben, werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich bei der Staatsanwaltschaft zu melden."
Sascha Opel hatte den Status eines Gurus, zwei Aktienfonds folgten seinen Empfehlungen blind.
Opel war nicht nur Chefredakteur (1999 und 2000) der Anlegerzeitschrift "Der Aktionär" gewesen. Er trat mit seinen Aktienempfehlungen auch in der "3sat-Börse" sowie im Privatsender n-tv auf und betrieb eine Börsen-Hotline. Zugleich beriet er zwei Aktienfonds mit erheblichem Anlagevolumen am Neuen Markt, die - so die Bundesrichter am Bundesgerichtshof in Karslruhe bei einer Revisionsverhandlung im November 2003 - seine Ratschläge in der Regel sofort umsetzten.
Auf dieser Grundlage entwickelte Opel ein System, um Anleger abzuzocken und sich selbst sowie seine Komplizen (damals der Mitangeklagte Finanzvermittler Daniel Kaufmann) zu bereichern. Er deckte sich mit bestimmten Dividendenpapieren ein, wofür er sich teilweise Geld lieh, und trieb deren Kurse dann mit gezielten Empfehlungen an die Investmentgesellschaften in die Höhe. Anschließend verkaufte er die Anteilsscheine wieder und teilte sich den Gewinn mit seinem Mittäter und den privaten Geldgebern. Damit erwirtschaftete er im Oktober 2000 innerhalb von zwei Wochen einen Gewinn von rund 115.000 Euro. In einem dieser Fälle stieß Opel die Papiere innerhalb einer Stunde nach ihrem Erwerb wieder ab, wie der Bundesgerichtshof feststellte. Bei seiner Suche nach weiteren Geldgebern geriet er jedoch an verdeckt arbeitende Fahnder.
Kein Insiderhandel sondern Kursmanipulation
In einem solchen Vorgehen hatten bis zum Jahre 2003 bisher die meisten Juristen einen verbotenen Insiderhandel (Paragraph 14 des Wertpapierhandelsgesetzes) gesehen. Als "Insiderwissen", dessen Verwendung beim Aktienhandel strafbar ist, stuften sie dabei die Kenntnis des Börsengurus von seiner eigenen geplanten Anlageempfehlung ein. Damit stellten sie dieses Vorgehen dem "Frontrunning" gleich, bei dem jemand Insiderkenntnisse darüber ausnutzt, daß eine andere Person ein größeres Aktienpaket erwerben oder veräußern will.
Die Bundesrichter verwarfen aber diese Ansicht Ende 2003. Der Journalist habe mit seiner Masche keine Informationen Dritter über kursrelevante Tatsachen ausgenutzt, sondern gleichsam selbst solche Tatsachen geschaffen. Ein Schuldspruch müsse sich vielmehr auf eine Kursmanipulation (Paragraph 20 a des Wertpapierhandelsgesetzes; früher: Paragraph 88 Börsengesetz) stützen. Diese Vorschrift ahndet es, wenn jemand durch Täuschungen auf einen Markt mit Wertpapieren einwirkt.
Der Erste Strafsenat des Bundesgerichtshofes akzeptierte es auch nicht als Entschuldigung, daß Opels Bewertungen möglicherweise objektiv zutreffend waren. Maßgeblich sei sein Ziel der Kursbeeinflussung gewesen (BGH, Aktenzeichen.: 1 StR 24/03). Das Landgericht Stuttgart musste den Fall im Januar 2005 neu aufrollen. Kursmanipulation kann mit bis zu fünf Jahren Haft (nach der alten Rechtslage: drei Jahre) oder einer Geldstrafe geahndet werden. Die Richter entschieden sich für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr Gefängnis.
Schon nach seiner erstinstanzlichen Verurteilung durch das Landgericht Stuttgart im August 2006 zu dem besagten Jahr Gefängnis sagte Sascha Opel dem Manager Magazin, bevor er in die später verlorene Berufung ging: Wie es nach dem Urteil nun beruflich weitergehe, sei noch offen, er stehe für Anfragen jeder Art offen. Opel wörtlich: "Es muss auch nichts mit Börse sein." Aber leider wurde es wieder etwas mit der Börse, nun denn ..." http://www.gomopa.net/...dfields-Wieder-Boersenjournalisten-angeklagt
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