Hallo,
ich bin Kleinanleger und relativ hoch engagiert in dieser Anlage. Einstandskurs 40,00 Euro. Moechte hier die Diskussion mal eroeffnen, wie Ihr das seht in puncto Klage. Einige Anwaltsbueros beabsichtigen Klagen gegen Griechenland. Ich glaube, selbst wenn da kleine Chancen bestehen sollten, wuerde man doch im Erfolgsfall niemals die 100,00 bekommen, oder? (Stichwort Investitionssicherung). Wenn man z.B. aufgrund einer theoretischen richterlichen Entscheidung den individuellen Einstandskurs als Entschaedigung erhalten wuerde, kaeme in meinem Fall bei nominaler Betrachtung ( 53,5 % Schuldenschnitt) ueberhaupt kein positiver Entschaedigungsbetrag raus.
Ich selbst hab da bzgl. Klagen, etc. wenig Erfahrung. Wuerde mich ueber Beitraege hier sehr freuen. Bis dann Hamburg01
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