muss das immer veröffentlicht werden? habe nicht bei Herr Oliver Wiederhold, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 07.09.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Wanderer-Werke AG i.I., Augsburg, Deutschland am 02.09.2015 die Schwelle von 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,94% (das entspricht 311890 Stimmrechten) betragen hat, davon gelesen. Also bezüglich Mitteilung: 1. die Investition der Umsetzung strategischer Ziele oder der Erzielung von Handelsgewinnen dient, 2. er innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen beabsichtigt, 3. er eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten anstrebt und 4. er eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik anstrebt.
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