Levermann-Regel Nr. 1: "In Zeiten, in denen nur wenige Unternehmen nach [Levermanns] Methode als kaufenswert gelten, sollte man nicht sein ganzes Kapital in diese Werte investieren. Levermann empfiehlt zehn Prozent des Kapitals als Obergrenze. In der Praxis kann das dazu führen, dass auf dem Depot viel "Cash" liegt, aber auch das ist im Fall eines überhitzten Börsenumfelds sicher kein Fehler" ( https://boerse.ard.de/anlagestrategie/geldanlage/...n-prinzip100.html ) ein unternehmen wie Eyemaxx, das nicht im Prime Standard notiert und von kaum einem seriösen analysten beachtet wird, scheidet für die anwendung des Levermann-kriterienkatalogs aus zu den gewinnabhängigen Levermann-kriterien - gewinnqualität: ein unternehmen wie Eyemaxx, das noch in keinem jahr geld verdient hat, das unter der zinslast ersäuft (€5,2mio gezahlte zinsen 2015/16) und das seine dividenden aus anleihekapital finanziert, erfüllt nicht die anforderungen Levermanns an die gewinnqualität Eyemaxx verbuchtete 2015/16 einen steueraufwand von lediglich €77.000 und 2014/15 von €133.000, hatte also eine konzernsteuerquote von nur 1,2% bzw 2,2% (steueraufwand im verhältnis zum konzern-jahresergebnis vor steuern) das allein zeigt, dass Eyemaxx in beiden geschäftsjahren nichts verdient hat Eyemaxx's "gewinne" in beiden geschäftsjahren resultieren aus -- hochschreibungen der "marktwerte" der als finanzinvestitionen gehaltenen (vor allem serbischen) immobilien ("veränderungen des beizulegenden zeitwerts" iHv €2,2mio bzw €8,8mio, s. seite 54, Tz. 2.31, seiten 64, 88, 136 des geschäftsberichts 2016) -- höheren buchwerten der beteiligungen an assoziierten unternehmen und joint-ventures, die ihrerseits wiederum aus hochgeschriebenen immobilienwerten bestehen (werterhöhungen gemäß der at-equity-methode iHv €9,6mio bzw €3,0mio, s. seite 145, Tz. 1.10 des geschäftsberichts 2016)
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