s. oben #415:
jahresüberschuss 2015 (€1,424mio) und gewinnvortrag (€14.479mio) machen mic AG noch nicht dividendenfähig, da das unternehmen unter strich offenbar nur buchgewinne produzierte, die nicht durch cash unterlegt sind (m.a.w.: mic AG generierte keinen free cash flow, den es für eine dividende bräuchte) wegen der fehlenden kapitalflussrechnung lässt sich nichts genaueres sagen; an sich ist eine kapitalflussrechnung bestandteil des konzernabschlusses (§ 297 Abs. 1 HGB), von dem aber ist mic AG wegen zu geringer bilanzsummen /umsätzen /und arbeitnehmerzahl befreit (§ 293 HGB); als n i c h t kapitalmarktorientierte kapitalgesellschaft (§ 264d HGB iVm § 2 Abs. 5 WpHG - die mic-aktie notiert im Entry Standard, also n i c h t im regulierten markt) ist mic AG auch nicht nach § 264 Abs. 1 S. 2 HGB zur kapitalflussrechnung verpflichtet dividendenfähigkeit setzt voraus, dass • "in 2016 Cashzuflüsse, welche bereits in 2015 beschlossen wurden, entsprechend weiter verfolgt und finalisiert werden. Hierzu zählen u.a. die Zahlungen aus der vereinbarten Earn-Out-Komponente durch die Veräußerung der FiSec GmbH. Ebenso wurden bereits Kaufpreiszahlungen hinsichtlich der Technologie-Veräußerung der PiMON GmbH erzielt, welche im Dezember 2015 vereinbart wurden. Über weitere Zahlungen wird derzeit verhandelt." (geschäftsbericht 2015, seite 47, rechte Sp., http://www.mic-ag.eu/files/mic-ag/dokumente/..._Geschaeftsbericht.pdf ) • künftig der fokus auf "Cashflow positive Technologie-Targets" gelegt wird (geschäftsbericht 2015, seiten 9, 47)
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