Mit den Bezugsrechten hast Du - wie das Wort schon sagt - das Recht, als Aktionär der DWK neue Aktien im Verhältnis 4:1 zu EUR 1,60 zu beziehen.
Eine Pflicht ist damit nicht verbunden. Wenn Du nicht beziehst, bleibt Dein Aktienbestand unverändert und Dein prozentualer Anteil an der DWK verringert sich. Zudem werden Deine Bezugsrechte zum Ende der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.
Da gem. der Corporate News vom 03.12.2024 die Platzierung der neuen Aktien garantiert ist, können ggf. nicht von Dir oder anderen Aktionären nicht bezogene Aktien von Aktionären bezogen werden, die mehr Aktien haben wollen, als Ihnen gem. Anzahl ihrer Bezugsrechten zustehen (sog. Überbezug). Sind dann noch Aktien verfügbar, die nicht bezogen wurden, werden diese im Rahmen einer Privatplatzierung interessierten Aktionäre angeboten.
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