?Bestandteile der Besoldung
Die Besoldung besteht in erster Linie aus dem Grundgehalt. Dieses wird durch den Familienzuschlag sowie ggf. durch weitere Zulagen ergänzt. Es können auch Leistungsstufen, Leistungsprämien bzw. Leistungszulagen sowie arbeitsmarktbedingte Sonderzuschläge gezahlt werden.
Bei Verwendung im Ausland gibt es spezifische Auslandsbezüge. Ferner erhalten die Besoldungsempfänger vermögenswirksame Leistungen.
Die Besoldung wird monatlich im Voraus gezahlt.?
Dass heißt, Beamte müssen keinen Monat überbrücken,
müssen keine Miete oder andere Ausgaben vorstrecken. Insbesondere wenn man das Zuflussprinzip mit dem ALG 2 vergleicht, wird das pervers. Viele private Arbeitgeber zahlen das Gehalt erst am Ende des Monats. Kommt z.B. jemand aus Hartz4 und beginnt eine Anstellung, muss derjenige die Hilfe zurückzahlen, wenn das Gehalt am Ende des Monats eintrifft. Der gesunde Menschenverstand sagt eigentlich, dass jemand auf staatliche Hilfe angewiesen ist, bis das erste Gehalt eingegangen ist. Also stichtagsbezogen. Nicht so bei den Hilfsbedürftigen. Sie verlieren diesen Monat, und müssen damit vom ersten Gehalt zwei Monate finanzieren. Die gewährte Hilfe zum Beginn der Beschäftigung muss zurückgezahlt werden. Insgesamt verschiebt sich dieser eine Monat der Zahlung bis zum Tod, denn auch die Pensionen werden zum 1. gezahlt, während die Rente am Monatsende kommt. Allein dadurch erhalten Beamte bis zum Tod eine Monatszahlung mehr und haben keinerlei Übergangshärten.
|