Also erst mal wäre sehr interessant zu wissen, wie kaputt das Auto wirklich ist. Würde das auf jeden Fall mal in die Werkstatt bringen und schätzen (nur schätzen, keinen KVA) lassen, wie hoch der Schaden ist. Sollte der größer als 2500,00 sein würde ich einen Gutachter deiner Wahl einschalten. (Übernimmt bei Haftpflichtschäden die gegnerische Versicherung). Des weiteren würde ich, sobald die Versicherung dir eine Teilschuld ankreiden will, meinen Rechtsanwalt einschalten. (Übernimmt ebenfalls bei Haftplichtschäden die gegnerische Versicherung). Sobald die Deckungszusage der gegnerischen Versicherung da ist, Auto reparieren lassen und Abtretungserklärung unterschreiben. Solltest du keinen Mietwagen für die Zeit brauchen, kannst du noch Nutzungsentschädigung für den Reparaturzeitraum geltend machen. Des weiteren die pauschalen Nebenkosten von EUR 50,00 sowie die Wertminderung (steht im Gutachten) nicht vergessen! Bei weiteren Fragen, einfach posten! Gruß Scholle19 (Versicherungsfuzzi)
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