Plug Power - konspirativ und informativ

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neuester Beitrag: 06.02.25 17:40
eröffnet am: 26.02.21 08:40 von: Mesias Anzahl Beiträge: 10838
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06.02.25 12:04

963 Postings, 677 Tage BlitzstartKlagen abgewiesen

habe ich das so richtig interprtiert?

Danke für ein Feedback  

06.02.25 12:07

11968 Postings, 3983 Tage Berliner_#10824

aber Millionen mal besser PP zu haben statt die Aktien der kleinen extrem-überbewerteten kaum-bekannten Regionalfirma Namens nel. Andy Marsh kümmert sich mindestens um seine Aktionäre. Bei nel ist das Gegenteil der Fall, Null Kümmern, nie die eigenen Aktien kaufen und gleichzeitig die Aktie als unterbewertet bezeichnen. Der Fall nel erinnert immer mehr an Steinhoff... Geld weg... und das für immer.

 

06.02.25 12:32
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191 Postings, 1428 Tage Tornado 911gerichtliche Entscheidung

Das Dokument, ist eine gerichtliche Entscheidung aus dem Fall In re Plug Power Inc. Securities Litigation, in dem es um eine Sammelklage wegen Wertpapierbetrugs geht. Die Kläger werfen den Angeklagten vor, gegen die Bestimmungen des Securities Exchange Act von 1934, insbesondere § 10(b) und § 20(a), verstoßen zu haben. Die Kläger behaupten, dass die Angeklagten von Januar bis August 2022 eine Reihe von falschen und irreführenden Aussagen gemacht haben, die den Aktienkurs von Plug Power Inc. künstlich in die Höhe trieben. Nachdem das Unternehmen seine Ziele nicht erreichen konnte, fiel der Aktienkurs, was die Klage auslöste.

Das Gericht hat das Verfahren aufgrund der Anforderungen des Private Securities Litigation Reform Act (PSLRA) abgewiesen, weil die Klage nicht ausreichend präzise war. Insbesondere war nicht klar, welche Aussagen genau als falsch oder irreführend bezeichnet werden, und warum diese Aussagen damals materialistisch falsch waren. Die Kläger wurden aufgefordert, ihre Klage innerhalb von 21 Tagen zu überarbeiten und konkret zu benennen, welche Aussagen problematisch sind.

Zusätzlich wurde der Antrag der Angeklagten, bestimmte Zeugenaussagen zu streichen, abgelehnt.

Kurz gesagt: Die Klage wurde vorläufig abgewiesen, mit der Möglichkeit, sie nach einer genaueren Präzisierung erneut einzureichen.  

06.02.25 12:38

3821 Postings, 1689 Tage slim_nesbitnein - nicht abgewiesen

die Klageschrift ist - für einen Sammelklagevertreter - recht hemdsärmelig vorbereitet worden. Das habe ich hier ja schon damals gepostet.
Es fehlen detaillierte Belege für Falschaussagen und dann die Argumentationskette, warum sie bei wem konkret zu welchen Einbußen geführt haben.
Der Vorsitz hatte keinen Bock sich durch einen Menge Papier zu wühlen, um das selbst herauszufinden, sondern will das fallbezogen aufbereitet haben.
Genau deswegen hat er dem Klagevertreter weitere 3 Wochen Zeit gegeben, das besser zu machen ansonsten wird die Klage abgewiesen.

Das passiert wenn man kein Team bspw. Finanzgutachter u. ä. mit hinzuzieht. Wahrscheinlich haben da die Kläger die Kosten gescheut.
Ich könnte direkt 8 Punkte beweisen, bei denen aufbelähte Aussagen zu grünen Kerzen im Chart geführt haben.

Man kann zwar nicht beweisen, dass Marsh gelogen hat aber man kann darlegen, dass er es hätte besser wissen müssen, und gegen welche gesetzlichen Regelungen er da verstoßen hat.
Das ist bei uns simpler mit den Gesetzesbüchern und Verhaltensvorschriften. Häufig wählen da die D&O-Versicherer den ausgerichtlichen Vergleich.

In den US gilt common law und wenn Marsh vom Aktionärsgeld finanziert, erst mal nur Sand ins Getriebe streut, weil sein Anwaltsteam einen Präzedenzfall nach dem anderen aufführt, bremst das.

Des wegen habe ich ja auf non gaap rumgeritten, das würde zu einer Beweislastumkehr führen. Aber dafür scheint dem Ankläger wohl das Fachwissen zu fehlen.
 







 

06.02.25 12:56

4552 Postings, 1748 Tage Squideye@12:38

...Zusammenfassend lässt sich sagen: ?Solange die Kläger nicht konkret die Aussagen benennen, auf deren Grundlage sie vorgehen möchten, und die Gründe nennen, warum diese Aussagen falsch oder irreführend sind, können weder die Beklagten noch das Gericht diese Behauptungen mit dem vom PSLRA geforderten Grad an Bestimmtheit behandeln.?
Dementsprechend wird die Klage nach § 10(b) ohne Vorurteil abgewiesen. Da die § 20(a)-Klage auf einem angeblichen Verstoß gegen § 10(b) beruht, wird sie ebenfalls abgewiesen. Den Klägern wird die Möglichkeit eingeräumt, die Klage innerhalb von 21 Tagen erneut zu erheben...

 

06.02.25 13:55

2222 Postings, 2294 Tage Markus197506.02.2025, 11:30 Uhr

https://www.iwr.de/news/...ing-fuer-gruenen-wasserstoff-ein-news39022
06.02.2025, 11:30 Uhr
Plug Power führt branchenweit erstes Spot Pricing für grünen Wasserstoff ein

© Plug Power
Slingerlands, USA - Neben dem Aufbau von Kapazitäten für die Herstellung von grünem Wasserstoff an verschiedenen Standorten treibt Plug Power auch den Aufbau eines Handelssystems für grünen Wasserstoff voran. Das US-Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Unternehmen setzt dabei auf ein Spotpreis-Modell.

Im Rahmen der Entwicklung eines flexibleren und dynamischeren Marktes für grünen Wasserstoff hat der US-Brennstoffzellen- und Wasserstoffspezialist Plug Power das allererste Spot-Pricing-Programm für flüssigen grünen Wasserstoff eingeführt. Damit, so der RENIXX-Konzern, sei ein wichtiger Schritt in der Branche getan. Der Preis-Informationsdienst S&P Global Platts soll künftig wöchentliche Preise auf Basis der Plug Plant Produktion veröffentlichen.


Mehrere Spot-Vereinbarungen mit großen Organisationen unterzeichnet
Wasserstoffkäufer haben nun die Möglichkeit, flüssigen grünen Wasserstoff aus den Produktionsanlagen von Plug Power nach Bedarf und ohne die Einschränkungen langfristiger Take-or-Pay-Vereinbarungen zu kaufen.

Die Flexibilität, die dieser neue Spotmarkt bietet, soll es Kunden wie Einzelhändlern, Industrieunternehmen und Kraftwerksbetreibern ermöglichen, ihre Wasserstoffquellen effizient zu optimieren und schnell auf schwankenden Energiebedarf zu reagieren, ohne durch langfristige Verträge gebunden zu sein.

Ein erstes Anzeichen für den Erfolg des neuen Vermarktungsansatzes sieht Plug Power darin, dass das Unternehmen mit mehreren wichtigen Akteuren der Branche Vereinbarungen über Spotpreise geschlossen hat. Dabei unterstreiche eine Spot-Vereinbarung mit einem der größten Industriegasunternehmen die breite Unterstützung der Branche, so Plug Power. Mit Blick auf die Zukunft könnten die Auswirkungen dieses innovativen Preismodells die Versorgungsdynamik und die Kostenstrukturen im Marktsegment grüner Wasserstoff neu definieren.

?Wir glauben, dass diese Initiative das Vertrauen und die Transparenz auf dem industriellen Wasserstoffmarkt erhöhen wird. Wir gehen davon aus, dass in fünf Jahren die meisten Käufer den Spotmarkt nutzen, um von der Flexibilität zu profitieren, die er ihnen bietet?, kommentiert Plug Power CEO Andy Marsh das neue Angebot. ?Da unsere Wasserstoffnachfrage Spitzen und Täler erlebt, ermöglicht uns unsere einzigartige Spot-Pricing-Initiative, unsere Anlagen effizienter zu betreiben, Größen- und Verbundvorteile zu erhalten und letztendlich die Kapitalrendite zu maximieren?, ergänzt Plug Power Präsident Sanjay Shrestha.


Plug Power CEO rechnet mit Beschleunigung der Markteinführung von grünem Wasserstoff
Jeden Donnerstag wird S&P Global Platts einen Preis für die folgende Woche veröffentlichen, der auf dem aktuellen Angebot und der aktuellen Nachfrage basiert. Die Kunden müssen eine Spot-Vereinbarung mit Plug Power abgeschlossen haben. Wenn Kunden Wasserstoff zum veröffentlichten Preis kaufen wollen, schließt Plug eine Transaktionsvereinbarung ab, um einen Kundentankwagen in einem seiner Werke zur Befüllung zu akzeptieren.

Alle von Plug betriebenen Anlagen in Woodbine im US-Bundesstaat Georgia, Charleston in Tennessee und St. Gabriel in Louisiana, die zusammen eine Produktionskapazität von etwa 45 Tonnen Flüssigwasserstoff pro Tag aufweisen, nehmen an dem Spotpreisprogramm teil. Plug Power ist nach eigenen Angaben drittgrößter Hersteller von Flüssigwasserstoff in Nordamerika und der einzige Produzent von grünem Flüssigwasserstoff im kommerziellen Maßstab.

Durch die Vorreiterrolle bei diesem transformativen Wandel will Plug Power seine Führungsrolle im Ökosystem des grünen Wasserstoffs festigen und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum globalen Markt für nachhaltige und erneuerbare Energielösungen leisten.


Plug Power Aktie kann nicht profitieren
Nachdem die Plug Power Aktie an den ersten zwei Handelstagen dieser Woche zunächst zugelegt hat, konnte sie gestern nicht von Plug Powers Spotmarkt-Initiative profitieren und hat einen Großteil der Gewinne wieder abgegeben. Mit einem Minus von 3,2 Prozent hat die Plug Power Aktie den Handel gestern mit einem Kurs von 1,82 Euro beendet (Schlusskurs, 05.02.2025, Börse Stuttgart).



Quelle: IWR Online

© IWR, 2025  

06.02.25 14:25

240 Postings, 1798 Tage Schlagergottach Slim

"The PSLRA requires a plaintiff to identify in his complaint "each statement alleged to have been misleading, the reason or reasons why the statement is misleading, and if an allegation regarding the statement or omission is made on information and belief, the complaint shall state with particularity all facts on which that belief is formed." 15 U.S.C. § 78u-4(b)(1). If a plaintiff's complaint does not specifically identify the allegedly fraudulent statements and explain why they were misleading, the complaint is dismissed. "

Also hatte der Vorsitz, anders als, wie immer, von dir behauptet, nicht keinen Bock, er hat zwingendes Recht angewendet.
Man kann auch durch das bewusste Weglassen relevanter Tatsachen lügen, wie du hier fleißig beweist.  

06.02.25 15:11
1

3821 Postings, 1689 Tage slim_nesbitLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 06.02.25 17:43
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unbelegte Aussage

 

 

06.02.25 15:34

711 Postings, 2586 Tage ThompsHey,

lass mich da bitte raus aus eurem Disput!  

06.02.25 16:42

963 Postings, 677 Tage Blitzstartmal eine Frage

bist nicht invesgtiert oder? Nach deinen Ausführungen müsste ja bald die Insolvenz drohen  

06.02.25 17:40

963 Postings, 677 Tage Blitzstartwas ist in den letzten

30 Tagen passiert ausser D.Trump das sich der Kurs fast halbiert hat. So schlecht waren die News ja eigentlich nicht.

Meinungen dazu  

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