Arcandor AG nach der Insolvenz

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neuester Beitrag: 15.04.24 09:25
eröffnet am: 27.07.10 13:42 von: Horusfalke Anzahl Beiträge: 8324
neuester Beitrag: 15.04.24 09:25 von: HonestMeyer Leser gesamt: 1036769
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07.09.18 09:42

7487 Postings, 5788 Tage HorusfalkeIch schätze Sie sehr - Macht der Gewohnheit ;-)

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MfG Horus

07.09.18 09:54

7487 Postings, 5788 Tage HorusfalkeFrage: Wo sehen Sie die Aktie nächstes Jahr

Und wie weit darf "gezockt" werden ...!?


Sie Wissen doch bestimmt oder schätzen die Sache der AG auch 1


Übrigens, der Zock ist gut für die Aktie...
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MfG Horus

07.09.18 10:32

7487 Postings, 5788 Tage HorusfalkeMan hört ja regelrecht die Nadel fallen


Entspannt Euch doch Mal oder schmeisst doch  


Buh ;-) )
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MfG Horus

07.09.18 10:48

7487 Postings, 5788 Tage HorusfalkeHoffentlich sehen die Börsenaufsicht auch solch

Handlungen Tbhomy

Bezug:
tbhomy: Hoffentlich findet die Börsen-Software...   06.09.18 19:15 #7717  
...kein System im Handel der vergangenen Monate. Das könnte sonst den §39 Absatz 1 Börsengesetz auf den Plan rufen.

Aber das ist nur meine Meinung. Mehr nicht.

Meine Meinung ebenfalls - Sachen bzw. Getaxtet wird tz


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MfG Horus
Angehängte Grafik:
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image.jpg

07.09.18 11:04

31878 Postings, 5370 Tage tbhomy#7731: Ich könnte mir vorstellen...

...dass der Insolvenzverwalter den Aktionärsschutz des §39 Absatz 2 Börsengesetz achtet, da er bzgl. der Gläubigerseite noch nicht im Zwang nach §60 Insolvenzordnung ist (z.B. liegt keine Masseunzulänglichkeit vor).

Allerdings sollte man bedenken, dass der Insolvenzverswalter bereits erklärt hatte, dass die Aktionäre
leer ausgehen werden:

"Die Aktionäre nehmen nicht am Verteilungsverfahren teil."
http://www.arcandor.com/

Da das hier feststeht, sehe ich für das Insolvenzgericht und die Börsengeschäftsführung keine Veranlassung mehr, dem Aktionärsschutz genüge zu tun. Diesbezüglich der Ausnahme zum §39 Absatz 2 Börsengesetz gibt es bereits längere Zeit Diskussionen juristischer Fakultäten.

https://www.jurion.de/news/347571/...t-sich-mit-Fragen-des-Delisting/

Der Gläubigeschutz geht in unter dieser Betrachtung gegenüber dem Aktionärsschutz vor.

Nur meine Meinung.  

07.09.18 11:28

7487 Postings, 5788 Tage HorusfalkeJa Masse /n ...

?Ich habe noch kein Konkursverfahren erlebt, bei dem es dem Verwalter nicht gelungen wäre, das "Wenige", das man findet, mehr oder weniger gerecht zwischen sich und seinesgleichen zu verteilen.?

;-)  
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MfG Horus

07.09.18 11:41

7487 Postings, 5788 Tage HorusfalkeÜbrigens: Nehme keine "Freundschaftsanfragen" an..

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MfG Horus

07.09.18 12:32

31878 Postings, 5370 Tage tbhomy#7735: Der Spruch trifft hier zum Glück nicht zu.

Die Gläubiger der Arcandor AG erhalten eine Quote. Das alte Konkursgesetz gibt es zudem bereits seit 1999 nicht mehr.

www.arcandor.com  

07.09.18 12:44

2558 Postings, 2856 Tage Gartenzwergnaseein Spruch geht so:

" wo ein Wille ist, ist ein Gebüsch "  

07.09.18 12:49

31878 Postings, 5370 Tage tbhomyGartenzwergnase...#7693

Wie soll das der Arcandor AG helfen ? Kläre uns Ariva-Leser bitte auf.  

07.09.18 12:56

2558 Postings, 2856 Tage Gartenzwergnasenun wenn in China ein Sack reis umfällt, wem stört

aber das hier ist so gut wie neu:
Quelle: www.insolvenzbekanntmachungen.de




Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 161/09    


162IN 161/09

[image]  


 

AMTSGERICHT ESSEN  

BESCHLUSS  

 

 

Indem Insolvenzverfahren über das Vermögen

 

derim Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 1783eingetragenen ARCANDOR Aktiengesellschaft, Theodor-Althoff-Str.2, 45133 Essen, zurzeit führungslos,

 

 

Insolvenzverwalter:Rechtsanwalt Hans-Gerd H. Jauch, Alfredstr. 220, 45131Essen

 

hatdas Amtsgericht Essen

durchdie Richterin am Amtsgericht Biallaß

am28.08.2018

b es c h l o s s e n:

DerAufgabenkreis des Sonderinsolvenzverwalters, Rechtsanwalt RolfOtto Neukirchen, Zweigertstraße 28-30, 45130 Essen, wirdwie folgt erweitert:

 

DerSonderinsolvenzverwalter ist berechtigt, einen Vergleichüber die Höhe der von ihm alsSonderinsolvenzverwalter in dem Insolvenzverfahren überdas Vermögen der Karstadt Quelle Freizeit GmbH (AG Essen,160 IN 114/09) zu lfd. Nr. 6 und 7 angemeldeten Forderungen zuverhandeln und zu schließen.  

 

 

 

Essen,28.08.2018

Amtsgericht

 

Biallaß

Richterinam Amtsgericht

 

162IN 161/09

AmtsgerichtEssen, 01.09.2009
 

07.09.18 13:08

2558 Postings, 2856 Tage Gartenzwergnase" zur Zeit führungslos " ist schlecht,

dürfte ja nun aber der Vergangenheit angehören, da hat sich ja auch etwas geändert...  

07.09.18 14:14

31878 Postings, 5370 Tage tbhomyWie von mir in #7719 erklärt...

07.09.18 16:48

7487 Postings, 5788 Tage HorusfalkeEuropäische / Warenhaus AG



https://www.ariva.de/news/...zu-europas-kaufhaus-koenig-wurde-7150548

Zitat Tagesschau:
Doch die Zustimmung der Banken war offenbar an Bedingungen geknüpft. Kaufhof, Karstadt unter dem österreichischen Eigentümer René Benko und Karstadt Sport sollen zu der "Europäischen Warenhaus AG" verschmelzen.

Benkos Holding Signa soll mit knapp 51 Prozent etwas mehr als die Hälfte der Anteile an dem Gemeinschaftsunternehmen bekommen und das operative Geschäft leiten...

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/karstadt-kaufhof-fusion-101.html

Interessant wären nun die Einzelheiten dieser  Warenhaus AG    


Keine Kaufempfehlung und keine Verkaufsempfehlung


Rein Meine Meinung bezogen auf die Nachrichtenlage und meiner Meinung zur AG  
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MfG Horus

07.09.18 21:49

31878 Postings, 5370 Tage tbhomyLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 08.09.18 14:53
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß

 

 

07.09.18 21:56

31878 Postings, 5370 Tage tbhomyStimmrechte Arcandor AG

Aktienanzahl 253,2 Mio. (Stand: 31.07.18)
https://www.ariva.de/arcandor-aktie

Gemäß §§ 33 und 40 WpHG sind Stimmrechte ab 3% zu melden und zu veröffentlichen.
https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__33.html
https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__40.html

Neue Aktionäre müssen damit ab ca. 7.596.000 Stimmrechten melden. Ohne Stimmrechtsmeldungen dürfte sich recht wenig in der insolventen Arcandor AG abspielen.

Meine Meinung.  

08.09.18 08:38

7487 Postings, 5788 Tage HorusfalkeEigentlich wollte ich nichts dazu schreiben...

Eigentlich

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium


(In einer Insolvenz sieht die "Pflicht" nochmal anders aus)

https://www.haufe.de/recht/...sk_PI17574_HI1934335.htmlPrivatpersonen als Aktionäre brauchen unabhängig von der Höhe ihrer Beteiligung diese nicht zu melden.


Mit Urteil vom 31.5.2007 hat das OLG Schleswig entschieden, dass alle Beschlüsse der Hauptversammlung, insbesondere der Kapitalerhöhungsbeschluss, von dem nicht geladenen Aktionär wirksam angefochten wurden und damit nichtig sind.

https://www.haufe.de/recht/...htsverlust_idesk_PI17574_HI1934335.html

Es gilt sogleich was derzeit sehr fraglich noch ist bei Nicht Meldung einer Schwelle ...
(Der ((zeitweilige)) Rechtsverlust hat in der Praxis insbesondere für die Beschlussfassung in der Hauptversammlung nur Folgen)

Das sollte und kann jeder bestimmt verkraften ...

Schönes Wochenende

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MfG Horus

08.09.18 09:34

2558 Postings, 2856 Tage GartenzwergnaseLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 09.09.18 22:34
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß

 

 

08.09.18 11:36

31878 Postings, 5370 Tage tbhomyUnsinn

Verschärfung der Sanktionierung von Verstößen

Wer gegen die Meldepflicht verstößt, kann als Privatperson nunmehr mit einem Bußgeld von bis zu 2 Mio. Euro (bislang: 1 Mio. Euro) belegt werden (§ 39 Abs. 4 WpHG). Bei juristischen Personen können ab sofort bis zu 5% des Gesamtumsatzes des vorherigen Geschäftsjahres abgeschöpft werden.

Quelle:
https://www.heuking.de/de/news-events/...sgelder-und-der-pranger.html

Damit sehe ich mein Posting #7744 als BESTÄTIGT AN...Ariva bitte zur Kenntnis nehmen ! Danke.
 

08.09.18 11:40

31878 Postings, 5370 Tage tbhomyBitte an die Marktregeln halten. Danke.

08.09.18 12:05

31878 Postings, 5370 Tage tbhomyAußerdem interessiert es hier nicht...

...ob Privatpersonen über die Meldeschwellen kommen, denn das wären vermutlich nur Trader/Zocker.

Bei 10% ist mit dem Mummenschanz eh für alle Meldepflichtigen Schluss wegen §43 WpHG:

Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele hat der Meldepflichtige anzugeben, ob
1.
die Investition der Umsetzung strategischer Ziele oder der Erzielung von Handelsgewinnen dient,
2.
er innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen beabsichtigt,
3.
er eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten anstrebt und
4.
er eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik anstrebt.

https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__43.html

Meine Meinung.  

08.09.18 13:43

7487 Postings, 5788 Tage HorusfalkeLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 09.09.18 11:53
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß

 

 

08.09.18 13:55

7487 Postings, 5788 Tage HorusfalkeDas Gericht in Frage zu stellen ist gerade zu

lächerlich

Sie können das gerne gerichtlich abklären lassen ...

Insolvenzrecht und Meldepflichten steht noch Mal unter anderem Deckmantel und Schutz
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/


Bitte an die Marktregeln halten, Danke

Link fehlte /
Schönes Wochenende


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MfG Horus

08.09.18 14:09

2558 Postings, 2856 Tage Gartenzwergnasewo er Recht hat....

Quelle: www.bafin.de
Auf der Basis der veröffentlichten Stimmrechtsanteile erstellt die BaFin eine konsolidierte Übersicht über die Stimmrechtsanteile an Inlandsemittenten und Emittenten, für die die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist und deren Aktien zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht.

Die Aktualisierung der Datenbank kann wegen der erforderlichen Bearbeitungszeit und der häufig notwendigen Korrektur von Mitteilungen und Veröffentlichungen regelmäßig erst einige Zeit nach der Veröffentlichung erfolgen. Dadurch kommt es zeitweilig zu Abweichungen zwischen den Stimmrechtsanteilen, die in der Stimmrechtsdatenbank aufgeführt sind, und den Beteiligungsverhältnissen, die zum Zeitpunkt der Suche tatsächlich bestehen.
Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) und § 24 WpHG ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile gemäß § 40 WpHG zu veröffentlichen. Dementsprechend spiegelt die Datenbank bei noch zum Handel zugelassenen insolventen Gesellschaften nicht notwendigerweise den aktuellen Stand mitgeteilter Stimmrechtsanteile wider.

So wie ich es lese ist  ein Kriterium, die Zulassung am organisiertem Handel. Man kann es also wohl nicht pauschalisieren.  

08.09.18 14:11
2

2558 Postings, 2856 Tage Gartenzwergnaseund tbhomy, wenn der Insolvenzverwalter nicht

veröffentlichen brauch, daß können Sie ja warten bis in die Steinzeit auf Mitteilungen, auf welche Sie soooo großen Wert legen.

N.m.M.  

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