Hoffnung 1:
2024 kommt ein Republikaner-Präsident, der ernsthaft die Freilassung von FnF betreibt.
Hoffnung 2:
Grundsätzlich ist die Lage mit FnF in Zwangsverwaltung für die US-Regierung kritisch: Die US-Regierung (welche auch immer) haftet bei einer Housing-Krise, wie sie auch jetzt wieder kommen könnte, für Wertverluste der MBS-Verbriefungen, die FnF herausgegeben haben. Wertverluste können z. B. auftreten, wenn einige der in den MBS gebündelten Kredite faul (= nicht mehr bedient) werden. Die Kurse der MBS müssten dann auf Kosten der Staatskasse (US-Steuerzahler) gestützt werden. Das kann schnell sehr teuer werden.
Die Stützung der MBS ist "alternativlos": Unterbliebe sie und die MBS stürzten im Kurs ab, drohte der US-Wirtschaft ein ökonomisches Fiasko, weil der Immobilienmarkt eine ihrer wichtigsten Stützen ist.
Warum gibt es überhaupt die Zwangsverwaltung? Weil FnF das notwendige Eigenkapital fehlt, um auf eigenen Füßen zu stehen. Das EK wiederum fehlt vor allem deshalb, weil die US-Regierung FnF nach 2012 via NWS "ausgeplündert" hat, um mit dem Geld u. a. Obamacare querzufinanzieren. Moralisch war/ist das ein Verbrechen an den Altaktionären. Aber es wird wohl niemals geahndet, weil Regierung und US-Justiz an einem Strang ziehen.
Die Regierung könnte FnF zurzeit auch gar nicht per Briefvereinbarung aus der Zwangsverwaltung entlassen, weil rund 150 Mrd. $ an Eigenkapital fehlt, das erst über ein Kapitalerhöhung (KE) reingeholt werden müsste.
In der sich aktuell zuspitzenden Housing-Krise wächst jedoch der Druck auf die US-Regierung, die Schäden aus einer möglichen MBS-Haftung beizeiten zu begrenzen. Dies geschieht am effektivsten dadurch, dass "frisches Kapital" (zum "Verbrennen") von außen reingeholt wird - also über die KE. Den Zeichnern muss natürlich versichert werden, dass genau dies "auf gar keinen Fall" noch einmal passieren kann ;-)
Eine KE wiederum ist nur durchführbar, wenn vorher die SPS verschwinden, also gelöscht oder in Stammaktien umgewandelt werden. Außerdem muss gemäß der Briefvereinbarung vom Jan. 2021 der gesamte Schadensersatz, der der US-Regierung aus verbleibenden Gerichtsprozessen droht, auf maximal 5 Mrd. $ begrenzt sein. D.h. das verbleibende rechtliche Risiko muss für die Regierung überschaubar - und vor allem bezifferbar - werden. Die in der Bilanz von FnF bereits zurückgestellten 5 Mrd. $ würden dann wohl für einen Vergleich genutzt.
Mit jedem Prozess, auch den verlorenen, steigt diese Überschaubarkeit. An finanziell relevanten Prozessen steht im Grund nur noch Lamberth im Juli aus. Alle anderen sind mMn tote Hose.
Außerdem muss für eine Freilassung Sandra Thompson offiziell als FHFA-Direktorin bestätigt werden, was eigentlich bereits gestern erfolgen sollte (könnte heute kommen). Erst wenn sie offiziell amtiert, kann sie mit Yellen rechtsverbindliche (Brief-)Vereinbarungen treffen.
D.h. wenn S. Thompson nominiert und der Lamberth-Prozess "durch" ist - finale Entscheidung kommt wohl erst Ende des Jahres - würden einer Freilassung wohl keine juristischen Hürden mehr im Weg stehen.
Die große Frage bleibt allerdings, ob die dickfälligen Demokraten eine Freilassung überhaupt praktisch anstreben. Dafür spricht, dass der NWS weiter ausgesetzt bleibt, so dass FnF bereits 75 Mrd. $ an Buchkapital akkumulieren konnten. Dafür spricht weiterhin, dass der amtierenden Regierung bei einer Freilassung bis zu 100 Mrd. $ winken (aus SPS-Swap - oder etwa halb so viel aus Warrants-Ausübung). Dieses Geld könnte Biden - ohne den Kongress zu befragen - für Wohnraumförderung ausgeben. Drittens gilt: Wenn die Dems das jetzt nicht machen, dann machen es (nach 2024) die Reps.
Die Tatsache, dass FnF die Gewinne weiterhin zur Kapitalaufstockung einbehalten dürfen, ist ein klares Indiz, dass eine Freilassung gründsätzlich weiterhin angestrebt wird. Freilassung und KE sind somit SICHER, unklar ist lediglich der Zeitpunkt. (Bei der Freilassung steigen die JPS nahezu sicher auf 25 $.)
Der US-Regierung drohen evtl. auch rechtliche Probleme, weil die MBS von FnF (aktueller Wert 7,2 Billionen Dollar), der US-Staatsverschuldung zugebucht werden müssten, falls bei fortlaufender Zwangsverwaltung die Privateigenschaft von FnF in Frage gestellt würde. Nur eine KE könnte dies abwenden.
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