Beitrag von 2012, CSG wird im letzten Absatz erwähnt:
Luther begleitet Fast Casualwear AG bei Börsengang
Die Aktien der Fast Casualwear AG, ein chinesischer Hersteller von Freizeitschuhen und Freizeitbekleidung, wurden seit gestern im Prime Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Den Börsengang der Gruppe begleitete die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Fast Casualwear AG ist damit schon der sechste chinesische Börsenkandidat, der beim Börsengang auf die Unterstützung der Sozietät setzt.
Auch diese Transaktion begleitete Luther grenzüberschreitend mit Teams in Shanghai und Köln. Im Vorfeld des Börsenganges unterstützte die Großkanzlei bei der Gründung der Fast Casualwear AG und der Restrukturierung der Fast-Gruppe, insbesondere durch die Schaffung einer finalen Konzernstruktur im Wege einer Sachkapitalerhöhung: Eingebracht wurden Anteile an Holding-Gesellschaften aus Hong Kong, die alleinige Gesellschafter der operativen Einheiten in China sind.
Zudem zeichnete sich Luther neben anderen ausländischen Kanzleien für die Legal Due Diligence der operativen Gesellschaften der Fast-Gruppe verantwortlich. Die Großkanzlei koordinierte des Weiteren die Erstellung des Wertpapierprospektes und das Billigungsverfahren bei der BaFin in enger Abstimmung mit Kepler Capital Markets S.A., der den Börsengang begleitenden Bank. Beim Börsengang selbst beriet Luther bei der notwendigen Kapitalerhöhung und war während des gesamten IPO-Prozesses Hauptansprechpartner für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Fast Casualwear AG.
Zum Börsengang der Fast Casualwear AG
Fast Casualwear beschäftigt mehr als 1.100 Mitarbeiter und konzentriert sich auf den chinesischen Markt. Der Umsatz von Fast betrug im vergangenen Jahr 82,2 Millionen Euro. Das operative Ergebnis (EBIT) belief sich 2011 auf 16,8 Millionen Euro. Für die Fast-Gruppe ist der Börsengang ein wichtiger strategischer Schritt in der Unternehmensentwicklung, der der Gesellschaft in China ein hohes Renommee verschafft. Der Börsengang wurde aufgrund des derzeitig schwierigen Marktumfeldes als „Safe IPO“ umgesetzt, bei welchem die Börsennotiz unabhängig von der Höhe des eingesammelten Kapitals durchgeführt wird. Das primäre Ziel der Börsenzulassung im Prime Standard, dem höchsten Transparenzlevel für börsennotierte Unternehmen, wurde damit erreicht und ermöglicht der Gesellschaft, künftig bei besserem wirtschaftlichen Umfeld frisches Geld im Wege einer Kapitalerhöhung aufzunehmen.
Fast Casualwear AG ist bereits der sechste chinesische Börsenkandidat, der auf Luthers Expertise setzt. Im August 2010 hatte die Sozietät den Modekonzern Kinghero AG beraten sowie im Juli 2011 den Papierhersteller Youbisheng Greenpaper AG und im Dezember 2011 den Schuh und Bekleidungshersteller Ultrasonic AG bei deren Börsengängen begleitet. Bei den Neuemissionen der United Power Technology AG und der China Specialty Glass AG Anfang im Sommer 2011 hatte Luther das jeweilige Bankenkonsortium beraten. Aktuell betreut die Kanzlei weitere Börsengänge chinesischer Unternehmen, die noch für dieses Jahr den Sprung auf das Frankfurter Parkett planen.
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