Auf dieser Seite für ATOSSA GENETICS (ATOS) werden eine kurze Signalaktualisierung und ein Marktausblick sowie ein Kerzendiagramm mit dem zuletzt erkannten Muster zusammen dargestellt.
alles wird gut auch hier..der $ wird kommen entweder heute News oder erst nähste Woche halt...dann heist es wieder neues Spiel neues Glück $$$$$$$$$$$$$$$
weiß es einer hier.zB:habe letztes Jahr 10000? verlust gemacht und nun will ich das ja bei Lohnsteuerausgleich als Verlust bereinigen.Wie viel würde ich da von Finanzamt zurück bekommen ich meine wen überhaupt??
also Spekulationsverluste kann man nur mit Spekulationsgewinnen verrechnen. Das heißt wenn du 10000 Euro Verluste hast ( au Backe ) dann musst du erst wieder 40000 Euro Gewinne machen um die daraus resultierenden 25% ( also die 10000 ) Abgeltungssteuer nicht zu zahlen weil die ja dann mit deinen Gewinnen verrechnet werden. Mit deinen normalen Einkünften ( Lohnsteuer etc.) geht das nicht. Habe wegeb solcher Geschichten schon mal das Finanzamt bemüht :-))))
Tommy2015
: aber wenn ich jetzt nachrechne.. oh gott...
soviel Gewinn kann ich in meinem Leben nicht mehr machen um meine "Abgeltungssteuer" zurück zu bekommen :-(( ,es sei denn ich hab ein paar Aktien und die müssten alle einen tenbagger machen :-)
wird erst fällig wenn man tatsächlich spekulationsgewinne macht. bei 10000? spekulationsverlust,wird diese mit 10000?spekulationsgewinn verrechnet. also erst wenn das konto keine verluste aufweist führt die bank spekulationgewinne ab.
dann gibt es noch einen freibetrag den man geltend machen kann,bei ledige ca800? und bei verheirateten das doppelte,d.h.bis zu diesen beträgen werden keine 25% abgeführt.
habs etwas blöd und falsch geschrieben.. also wenn mein spekulationsgewinn viel viel kleiner ist als der sp- verlust sollte ich es bei der Steuer angeben.. oder?
Es ist so wie es Philipo schreibt. So aber nur, sofern man keine anderen Kapitalerträge hat. Und den Freibetrag bei der Bank bis Ende des Jahres geltend machen, sonst führt die Bank die 25 Prozent erstmal ans Finanzamt ab, und man kriegt sie erst nach Erstellung des Einkommenssteuerbescheides wieder..
hatte letztes Jahr erst wieder angefangen mit Aktien zu Handel.. meine ersten 1-2 "Geschäfte" waren "gewinnbringend" und es wurden davon direkt 25% abgeführt... erst danach gings leider stetig bergab und immense Verluste eingefahren.. die könnte ich nun "geltend" machen... simmts? Wenn diese ja die "gewinne" überschreiten bekome ich dann die abgeführte Summe (25%) zurück??
Wenn ich dieses Jahr Verluste mache, gehen die Daraus resultierenden Steuergutschriften automatisch mit rüber ins nächste Jahr. Wenn ich dann im nächsten Jahr Gewinne mache werden die miteinander verrechnet und bei insgesamt Gewinn anteilig Steuer abgeführt oder bei insgesamt Gewinn anteilig wieder Steuer rückerstattet. Da brauche ich nichts über die Einkommenssteuer zu regeln.
Allerdings habe ich meiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilt. Kann sein, dass es deswegen so händelt wird. Ist jedenfall sehr praktisch, da ich mich um nicht kümmern muß.
Allerdings ist das alles soweiso egal wenn man nur Verluste macht, dann hat man ja nichts zum gegenrechnen :-)