Voraussetzung für die Geltendmachung des Verlusts beim Finanzamt ist, dass die Aktien als wertlos ausgebucht werden. Zu dieser wertlosen Ausbuchung kommt aber ggf. noch ein nicht unerheblicher Faktor hinzu, den viele hier möglicherweise nicht kennen. Ich habe dieses Problem schon seit drei Jahren mit einem wertlosen Paket MyFC Aktien, die ich deshalb nicht ausbuchen lasse. Demnach kommt es ggf. noch dazu dass auf den Verlust noch Kapitalertragssteuern drauf kommen, anstatt das man den Verlust geltend machen könnte. Siehe den Hinweis von Onvista hier unten:
WICHTIGER STEUERLICHER HINWEIS: Bei einer gegenwertlosen Ausbuchung liegt gemäß Randziffer 59 des BMF-Schreibens vom XX.XX.2022 eine Veräußerung eines wertlosen Wirtschaftsgutes im Sinne des § 20 Abs. 1 EStG vor, da dieses ohne Zahlung eines Entgelts auf eigenen Wunsch aus dem Depot ausgebucht wird. Bitte beachten Sie, dass auf Bankenebene keine steuerliche Verrechnung erfolgt. Der resultierende Verlust unterliegt § 20 Abs. 6 S. 6 EStG und wird in der Regel im Jahressteuer Reporting des aktuellen Steuerjahres ausgewiesen. Sofern jedoch für das betreffende Wertpapier in den letzten 30 Tagen kein offizieller Börsenkurs vorliegt, bemisst sich die Kapitalertragsteuer nach der Ersatzbemessungsgrundlage (Veräußerungsgewinn pauschal). Gemäß § 43a Abs. 2 Satz 10 EStG beträgt diese 30 Prozent der Anschaffungskosten des jeweils übertragenen Wirtschaftsguts. Dies kann im Einzelfall zu einer Steuerbelastung auf Ihrem Konto führen, obwohl Sie mit diesem Wertpapier einen Totalverlust erlitten haben. Wir bitten Sie, spezielle Fragen zu steuerlichen Themen sowie Ihre individuellen steuerlichen Auswirkungen von einem Steuerberater prüfen zu lassen.
Wie gesagt, verkauf sie einfach, dann hast Du zwar einen riesen Verlust, aber keinen weiteren Ärger mehr damit. Dass man nur 20000? Verlust steuerlich geltend machen kann pro Jahr ist mir übrigens neu und ich bin mit sicher hier schon deutlich mehr "verklappt" zu haben, hast Du da eine Quelle?
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