in dem besagten Urteil der LKW-Geschichte hat das Gericht den damaligen Prozessfinanzierer nicht anerkannt. Irgendwas stimmte auch mit dem Gesellschaftervertrag nicht. Der Richter hat was von "Sittenwirdrigkeit" ins Urteil geschrieben. Die Gerichtskosten hätte eigentlich der Prozessfinanzierer tragen müssen. weil er verloren hat. Im Urteil schreibt der Richter aber folgendes: "Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO. Soweit danach die Klägerin als unterliegende Partei die Kosten zu tragen hat, waren diese jedoch nicht der Klägerin selbst, sondern M. aufzuerlegen...Es ist ein allgemein anerkannter Rechtsgrundsatz, dass in Fällen der Nichtexistenz des Klägers derjenige die Kosten zu tragen hat, der die Existenz des Klägers behauptet hat.
Also wenn das Ding vor die Wand fährt weil der Prozessfinanzierer dieses Verfahren gar nicht "finanzieren" darf, glaub ich nicht dass Mingers selbst das ganze finanziell stämmen kann...also wer zahlt dann?
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