Im prinzip kann es nur einen ausgang geben. Urteil pro aktionäre und damit abfindung von 34? für alle, die jetzt andienen. andererseits weiss man bei gerichten leider ja nie so recht... ;-)
von daher stehen die chancen mindestens bei 50:50
noch mal das verfahren in kurzfassung: es gab ursprünglich 70000 anspruchsberechtigte aktien. jenoptik hat aus daraus 5 mio mittels KEs gemacht ohne, wie sonst üblich, ne andere WKN zu vergeben. damit trägt jenoptik die beweislast, wer welche von den 70000 ursprünglichen aktien heute besitzt. soweit das OLG. Der BGH muss nur noch zustimmen. die beweislastumkehr ist übrigens nicht neu für den BGH. Das argument, was die gegenseite ins feld führt, ist eigentlich, dass der anspruch niht an den aktien, sondern an den damaligen personen hängt und nicht übertragen wurde, was aktienrechtlich natürlich völliger schwachsinn ist.
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