DEWB: Erste Entscheidung gefallen [14:46, 14.10.05]
Von Ingerl, Christian
Wie wir bereits in BÖRSE ONLINE Ausgabe 41/05 berichtet haben, naht die Entscheidung beim Spruchstellenverfahren von DEWB. Heute hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main einen rechtskräftigen Beschluss gefällt.
Der Abfindungsanspruch aus dem zum 31. Dezember 1999 beendeten Unternehmensvertrag mit der Jenoptik erhöht sich für die DEWB-Altaktionäre von bisher 26,51 auf 26,98 Euro. Gleichzeitig steigt der Ausgleichsanspruch von ursprünglich 91 Cent auf 1,27 Euro je Anteilsschein. Wichtig: Mit der Veröffentlichung des Ergebnisses beginnt eine zweimonatige Frist, in der man die Aktie Jenoptik andienen muss.
Der Aktienkurs hat bereits Tage vor der Bekanntgabe reagiert. Innerhalb einer Woche ist das Papier von fünf auf 6,35 Euro in der Spitze gesprungen. Nach der Urteilsverkündung notiert die DEWB-Aktie leicht im Minus bei aktuell 5,75 Euro.
Zwar ist die erste Etappe somit geschafft. Doch nun steht noch die Entscheidung des Revisionsverfahrens beim Bundesgerichtshof aus. Dabei muss das Gericht festlegen, welchen Aktionären die Abfindung zusteht. Geht es nach Jenoptik haben nur die Altaktionäre, also diejenigen die die Aktie vor 2000 gehalten haben, Anspruch darauf.
Dagegen klagen einige DEWB-Aktionäre, denn es kann nicht mehr nachgewiesen werden, wer damals die Aktie in seinem Besitz hatte. Folglich müsste Jenoptik jedem DEWB-Aktionär eine Abfindung zahlen.
Das Oberlandesgericht Jena hat im vergangenen Jahr zu Gunsten der Kläger entschieden. Jenoptik ist in Revision gegangen. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden. Mit einem Urteil ist aber nicht vor 2006 zu rechnen.
--== D.h. Mit der Veröffentlichung des Ergebnisses im Bundesanzeiger beginnt eine zweimonatige Frist, in der man die Aktie Jenoptik andienen muss.
Das Andienungsschreiben kann ich später auch mal reinsetzen;-) ==--
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