Der VGT will mit der Kostümierung die Aufmerksamkeit erneut auf Vollspaltenböden lenken. Zwar wurden diese bereits von der Regierung verboten, doch die Übergangsfrist (bis 2040) war dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu lang. Die Abwägung zwischen Investitions- und Tierschutz sei sachlich nicht gerechtfertigt, so die Begründung im Jänner. Dem Gesetzgeber (aktuell noch ÖVP und Grüne) wurde bis Juni 2025 Zeit gegeben, die Regelung zu reparieren. https://www.oe24.at/oesterreich/politik/regierung/...lament/585365796
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