Gesellschaftsbekanntmachungen Aktiengesellschaften Elektronischer Bundesanzeiger Veröffentlichungsdatum: 31.10.2008 Druckversion Zurück zum Suchergebnis Neue Suche Veröffentlichungstext: Vorige Veröffentlichung Nächste Veröffentlichung Solarparc Aktiengesellschaft Bonn Entsprechenserklärungen von Vorstand und Aufsichtsrat der Solarparc Aktiengesellschaft zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG
Den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der ?Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex? wurde und wird vom Aufsichtsrat der Solarparc AG entsprochen, soweit sich die Empfehlungen an ihn richten. Die Entsprechenserklärung vom 06.08.2007 wird gemäß Beschlussfassung vom 29.09.2008 auch für die am 08.08.2008 bekannt gemachte DCGK-Fassung vom 06.06.2008 wiederholt und entsprechend § 161 S. 2 AktG allen Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.
Nach ihrer Beschlussfassung vom 09.08.2007 haben die Mitglieder des Vorstandes der Solarparc Aktiengesellschaft in ihrer Sitzung vom 21.10.2008 auch die Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 06.06.2008 beschlossen und mit folgendem Wortlaut abgegeben, der gemäß § 161 AktG bekannt gemacht wird:
?Den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der ?Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex? wurde und wird vom Vorstand entsprochen, soweit sich diese an ihn richten.?
Der Aufsichtsrat
Der Vorstand
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