Y führt als Beschenkter die Anschaffungskosten und den Anschaffungszeitpunkt des X fort. X erzielt keinen Veräußerungsgewinn in Höhe von 5.000 DM, da eine Schenkung keine Veräußerung darstellt. Y erzielt mit dem Verkauf am 1.5.2000 einen Veräußerungsgewinn in Höhe von 7.000 DM (17 TDM - 15 TDM). Steuerfrei könnte Y die Aktien erst am 2.1.2001 veräußern.
Die Schenkung von X an Y löst grundsätzlich Schenkungssteuer aus. Zu beachten ist aber, daß es hier verschiedene Steuerklassen und persönliche Freibeträge gibt. Steuerklasse I: Freibetrag 600TDM Ehegatten Freibetrag 400TDM Kinder Freibetrag 100TDM Stiefkinder Freibetrag 100TDM Eltern bei Erwerb von Todes wegen Steuerklasse II: Freibetrag 20TDM Eltern, soweit nicht Steuerklasse I, Geschwister Steuerklasse III: Freibetrag 10TDM alle übrigen Erwerber Anmerkung: Die bedachten Personen sind nicht abschließend aufgeführt, sondern nur beispielhaft erwähnt.
Weiterhin ist zu beachten, daß die Steuerklassen und die Höhe des steuer- pflichtigen Erwerbs wiederum verschiedene Steuersätze bewirken.
Ich hoffe das hilft Euch.
Gruß MisterX
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