Ich beobachte seit über einem Jahr diesen Wert, bin aber bislang nie eingesteigen. Ein klassischer Squeeze Out ist - wie hier schon erwähnt - erst bei 95% möglich. Ein Squeeze out geht aber auch schon bei 90%, wenn man nämlich an der Firma 90% hält und diese dann auf sich verschmilzt, sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze Out, § 62 Abs. 5 UmwG. Das haben viele nicht auf dem Schirm und das wollte deshalb hier mal erwähnen. Wie auch immer, es muss eine Barabfindung angeboten werden und gegen das Barabfindungsgebot kann man als Aktionär natürlich auch vorgehen. Die Bewertung des Unternehmens richtet sich dann nach IDW S1, das ist Marktstandard und soll den objektiven Wert darstellen. Aber da gibt es eben auch viele Ermessungsspielräume bzw. Bandbreiten, so dass Gerichte da wohl praktisch wenig machen können.
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