ein Mittelständler betreibt i.d.R. eine Kapitalgesellschaft, um die gesamtschuldnerische Haftung, wie sie bei einem Einzelunternehmer gilt, zu beschränken. Daher hat er einen Großteil seiner Einkünfte als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der Teil seiner Einkünfte, die ihm als Einkünfte aus unselbst. Tätigkeit zufliessen (das Geschäftsführergehalt) wird durch den höheren Spitzensteuersatz beschnitten, die Einkünfte aus Kapital durch die Abschaffung der Abgeltungssteuer. Das sind summa summarum herbe Einschnitte.
Und bevor jetzt wieder der Einwand kommt, da er eine Kapitalgesellschaft führe, trage er kaum ein Risiko, da ja die Haftung auf das Stamm-Kapital beschränkt sei: Mit der Gründung einer Kapitalgesellschaft vermeidet er nur die gesamtschuldnerische Haftung, soweit seine Geschäftspartner es auch zulassen. Eine Bank, die das Unternehmen finanziert, wird sicher nicht mit 25k Euro GmbH-Einlage zufriedenzustellen sein. Da müssen dann extra Sicherheiten gebracht werden.
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