"Wieder falsch. Das 4. amendment bzw. die 4. Briefvereinbarung ist kein ?gesetzlich wirksamer Nachtrag?."
Die 4. Briefvereinbarung vom Jan. 2021 - und die 5. Briefvereinbarung, die gestern erlassen wurde - stellen sehr wohl rechtlich wirksame und verbindliche Nachträge zum PSPA-Vertrag (der die Zwangsverwaltung einführte) dar.
Das HERA-Gesetz aus 2007 wiederum lieferte die Vorlage für den PSPA-Vertrag.
D.h. ab heute ist die PSPA in der veränderten Form der 5. Briefvereinbarung rechtswirksam.
Es trifft zwar zu, dass es künftig auch noch eine 6. Briefvereinbarung geben kann, die nochmals andere Prioritäten setzt. Am Grundsätzlichen des PSPA-Vertrags, der auf HERA basiert, ändert sich mit den Briefvereinbarungen jedoch eher wenig.
Zu den Änderungen der 4. Briefvereinbarung zählt beispielsweise, dass die zuvor Kernkapital (core capital) genannte Größe in CET1 umgeändert wurde. CET1 wurde erst 2014 im Zuge der recht scharfen Basel III Bestimmungen definiert. Die verschärften Basel-III-Bestimmungen sollen dazu dienen, eine Wiederholung der Finanzkrise 2008 zu vermeiden.
Die 4. Briefvereinbarung brachte die PSPA aus 2008 somit auf den aktuellen Stand der Bankenregulierung.
Basel III sieht vor, dass die Kapital-Level, die Banken vorhalten müssen - , inbesondere das harte Kernkapital CET1 - , stets groß genug sein muss, dass die Banken auch bei einer schweren Finanzkrise wie 2008 nicht erneut mit dem "too big to fail"-Argument Staatshilfe erschnorren können.
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