Bald Rehbaund bei Wcm?

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neuester Beitrag: 25.04.21 03:16
eröffnet am: 22.01.10 15:31 von: John Rambo Anzahl Beiträge: 1162
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01.12.12 10:39

93 Postings, 4579 Tage GoWestYoungMan@ derbestezocker

Soweit ich weiß, war Murdok bei Sky auch vorher schon Anteilseigner und hat seine Anteile nur aufgestockt. Ich glaube, bei WCM besteht die Problematik darin, dass die Jungs dort Investoren von außerhalb ins Boot holen wollen, ohne dass sie denen Anteile größer als 25% an der Gesellschaft übertragen müssen, um den Verlustvortrag vollständig nutzen zu können.

Bisher scheinen sie für dieses Problem trotz früherer gegenteiliger Ankündigung auf der WCM Webseite immer noch keine Lösung  gefunden zu haben. Wir werden sehen.

Gruß

 

 

01.12.12 11:15
1

2820 Postings, 9142 Tage NoTax§13 Abs. 2 der Satzung der WMC AG

Die Einberufung (der HV) muß mind. 30 Tage vor dem Tag bis zu dessem Ablauf sich die Aktionäre vor der Versammlung anzumelden haben .....
http://www.wcm.de/images/pdf/satzung.pdf

Also, für mich ist das Ding gelaufen, bisher keine Einladung > keine HV am 21.12.2012
Drecksladen, nur verarsche ...... aber eigentlich war das doch klar, sie kriegen den Verlustvortrag nicht unter und zusätzliche Investoren sind nicht in Sicht.  

01.12.12 13:50
1

85 Postings, 5230 Tage ibs10000Aktionärsrechte in der Hauptversammlung

. Einführung

Die Hauptversammlung ist das oberste Organ einer Aktiengesellschaft, sie ist das entscheidende Beschlussorgan, von dem alle anderen anteilseignerbezogenen (also nicht der Mitbestimmung der Arbeitnehmer unterworfenen) Zuständigkeiten direkt oder indirekt abgeleitet sind.

Allerdings hat das Gesetz als Grundsatz die Gewaltenteilung zwischen den drei kooperativen Organen der Gesellschaft - Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung - festgelegt und diesen eine Reihe unverzichtbarer (zwingender) Zuständigkeiten zugewiesen. Die Hauptversammlung hat keine Allgemeinzuständigkeit, etwa derart, dass sie alles zu regeln und zu beschließen hat, was nicht Vorstand und Aufsichtsrat ausdrücklich übertragen ist. Der Hauptversammlung sind durch § 119 AktG und eine Reihe von Einzelbestimmungen genau festgelegte Zuständigkeiten gegeben. Außerhalb dieser Regelungen gibt es keine Zuständigkeiten.

Hinweis:

Die Satzung kann der Hauptversammlung keine Zuständigkeiten übertragen, die gesetzlich den anderen Organen zugewiesen sind. In § 119 Abs. 2 AktG ist darüber hinaus vorgesehen, dass die Hauptversammlung über Fragen der Geschäftsführung beschließen kann, wenn der Vorstanddies verlangt, d.h. wenn er seine Zuständigkeit gemäß § 77 AktG fallweise - nach pflichtgemäßen Ermessen (BGH 25.02.1982 - II ZR 174/80) - an die Hauptversammlung delegiert.

2. Aktionärsrechte in der Hauptversammlung

Die Aktionäre üben gemäß § 118 Abs.1 AktG ihre Rechte in Angelegenheiten der Gesellschaft in der Hauptversammlung aus. In der Hauptversammlung bestehen folgende Rechte:

  • Das Stimmrecht (§§ 12, 134 - 136 AktG).
  • Das Auskunftsrecht (§§ 131, 132 AktG).Zulässig ist es dabei, die Frage- und Redezeit des Aktionärs durch eine satzungsmäßige Bestimmung zu begrenzen (BGH 08.02.2010 - II ZR 94/08).
  • Das Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 123 Abs. 2 - 4 AktG).

Das Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung, das beispielsweise das Rederecht umfasst, besteht unabhängig vom Stimmrecht. Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sollen an der Hauptversammlung teilnehmen.

3. Einberufung der Hauptversammlung

Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt in der Regel durch den Vorstand, der darüber mit einfacher Mehrheit beschließt (§ 121 Abs. 2 AktG). Die Hauptversammlung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen, bei börsennotierten Aktien mindestens zweimal. Gemäß § 123 Abs. 1 AktG beträgt die Einberufungsfrist mindestens dreißig Tage vor der Sammlung.

Die Satzung kann bestimmen, dass die Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. die Ausübung des Stimmrechts von der Anmeldung der Aktionäre abhängig gemacht wird. Sofern dies der Fall ist, tritt an die Stelle der Versammlung das Ende der Anmeldungsfrist. Bei Inhaberaktien kann die Satzung eine andere Art des Nachweises der Berechtigung zur Teilnahme oder der Ausübung des Stimmrechts bestimmen.

4. Beschlussfassung

Die Beschlüsse der Hauptversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Mehrheit, die sich nach Kapitalanteilen richtet. Ausnahmen sind z.B. Satzungsänderungen, die einer Dreiviertelmehrheit bedürfen.

Hinweis:

Ein Aktionär hat auch z.B. die Möglichkeit, die Stimmrechtsausübung Aktionärsvereinigungen zu übertragen (näher dazu: Aktie - Stimmrecht)

5. Schadensersatzklagen durch Minderheitenaktionäre

Die Geltendmachung von Schadensersatzklagen durch Minderheitenaktionäre aufgrund von Pflichtverletzungen des Vorstands oder des Aufsichtsrats wurden erleichtert: Nach dem herabgesenkten Schwellenwert erfordert die Minderheitenklage gemäß § 148 AktG den Antrag von Aktionären, deren Anteile im Zeitpunkt der Antragstellung zusammen den einhundertsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 100.000,00 EUR erreichen. Daneben erfordert die Klagezulassung die weiteren, in § 148 AktG enumerativ aufgezählten Voraussetzungen.

Gleichzeitig wurde in § 93 AktG gesetzlich festgestellt, dass eine Pflichtverletzung von Vorstandsmitgliedern nicht vorliegt, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln.

6. Aktionärsforum

Die Geltendmachung ihrer Rechte ist Aktionären durch die Möglichkeit der Kontaktierung anderer Aktionäre der Gesellschaft in einem Aktionärsforum erleichtert worden. Der Aktionär kann in dem Forum nur den Antrag, das Verlangen oder Vorhaben selbst benennen. Unzulässig ist die thematische Auseinandersetzung bzw. Begründung. Diese hat außerhalb des Forums zu erfolgen. Dazu kann der Aktionär eine Kontaktadresse hinterlegen, z.B. die Nennung einer eigenen Homepage oder E-Mail-Adresse. Eingaben können in Deutsch oder Englisch abgefasst sein. Das Forum selbst soll nur der Kontaktaufnahme dienen.

7. Anfechtung eines Beschlusses

Beschlüsse der Hauptversammlung können angefochten werden. Die zur Anfechtung eines Beschlusses der Hauptversammlung berechtigenden Gründe sind in § 243 AktG abschließend aufgezählt:

  • Die Verletzung des Gesetzes.
  • Die Verletzung der Satzung.
  • Ein Aktionär suchte mit der Ausübung des Stimmrechts für sich oder einen Dritten Sondervorteile zum Schaden der Gesellschaft und der Beschluss diente diesem Zweck.

Der Schutz der Anfechtungsklage gegen missbräuchliche Ausnutzung durch einzelne Aktionäre wird durch § 243 Abs. 4 AktG gewährt: Die Anfechtung wegen unrichtiger, unvollständiger oder verweigerter Erteilung von Informationen ist danach nur zulässig, wenn ein objektiv urteilender Aktionär die Erteilung der Information als wesentliche Voraussetzung für die sachgerechte Wahrnehmung seiner Teilnahme- und Mitgliedschaftsrechte angesehen hätte.

Zudem kann die Anfechtungsklage nicht auf unrichtige, unvollständige oder unzureichende Informationen in der Hauptversammlung über die Ermittlung, Höhe oder Angemessenheit von Ausgleich, Abfindung, Zuzahlung oder über sonstige Kompensation gestützt werden, wenn das Gesetz ein Spruchverfahren vorsieht.

 

 

 

06.12.12 04:13

2 Postings, 7032 Tage zeiroAb 05.12.2012

Ab 05.12.2012 wir mit hohen Einsätzen gezockt.  

06.12.12 12:52
3

1017 Postings, 6979 Tage FactsOlnyAb 05.12.2012

ist der Umsatz so mau wie vorher.  

06.12.12 15:08

2 Postings, 7032 Tage zeiroumsätze

Rauf bei hohen Umsätzen! Runter bei wenig Umsatz! Was sagte schon Kostelani darüber?
Ich sage:"Die Hoffnung sirbt zuletzt." ;-)  

07.12.12 07:37
2

2820 Postings, 9142 Tage NoTaxHatte bei WCM wg. der HV 2012 nachgefragt

hier die Antwort;

der Termin 21. Dezember 2012 steht nicht mehr auf der Homepage. Aus organisatorischen, rechtlichen und persönlichen Gründen konnten wir diesen Termin nicht halten. Die HV wird nunmehr in der 2. Januarhälfte 2013 stattfinden. Die Einladung ergeht nächste Woche.

Mit freundlichen Grüßen
WCM  AG

ich bleibe skeptisch und traue den Verantwortlichen weiterhin nicht.  

07.12.12 07:56

1470 Postings, 4554 Tage Scooby78@no tax

Leider muss man so langsam festhalten, dass das wirklich ein wenig vertrauensvolles Vorgehen ist.
Entweder höchst unprofessionell oder nah am Abgrund
Wir werden sehen  

07.12.12 12:47
3

189 Postings, 8496 Tage heinz1708Die wollen

erst den Weltuntergang am 21.12. abwarten! Vielleicht hat sich dann alles erledigt !!!  

20.12.12 15:15

703 Postings, 5238 Tage jaso1HV

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: HV der WCM AG findet am 29. Januar 2013
statt

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG  / Schlagwort(e): Hauptversammlung

20.12.2012 15:00

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

--------------------------------------------------

HV der WCM AG findet am 29. Januar 2013 statt

Die erste HV der WCM AG seit 2006 findet am 29. Januar in Frankfurt am Main
statt.
Im Vordergrund dieser HV stehen die Beschlüsse der Aktionäre über die
Fortsetzung der Gesellschaft sowie  über die  dafür erforderlichen
Kapitalmaßnahmen. Mit dieser HV will die WCM AG die Phase der Insolvenz
endgültig abschließen und die Voraussetzungen für einen Neustart schaffen.
Die Veröffentlichung der Einladung im Bundesanzeiger ist erfolgt.

WCM Beteiligungs- und Grunbesitz-AG
Friedrich-Ebert-Anlage 36
60325 Frankfurt am Main
Tel. 069/244 333 199
Email:  info@wcm.de  


20.12.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

--------------------------------------------------

Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG
             Friedrich-Ebert-Anlage 36
             60325 Frankfurt am Main
             Deutschland
Telefon:      +49 (0)69 24752150
Fax:          +49 (0)69 247521511
E-Mail:      
Internet:     www.wcm.de
ISIN:         DE0007801003
WKN:          780100
Börsen:       Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (General
             Standard), Hamburg, Stuttgart; Freiverkehr in München

Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service

--------------------------------------------------

Topics..: AHO DGA GER FIN
Products: DPA-AFX  

20.12.12 15:18

1470 Postings, 4554 Tage Scooby78und, wie schätzt ihr es ein?

20.12.12 17:09

2820 Postings, 9142 Tage NoTaxich denke das sich die Großaktionäre eine

"Lizenz zum Geldsammeln" besorgen. Ich kann bei den ganzen Punkten nichts entdecken, womit sie künftig Geld verdienen wollen, ich finde das mehr als suspekt.  

20.12.12 18:25
2

93 Postings, 4579 Tage GoWestYoungManZur HV im Januar 2013

@ Scooby78 Ich gehe von zunächst nur mäßig steigenden Kursen aus. Wie weit die Reise geht, hängt stark von den Konditionen für Kapitalschnitt und Kapitalerhöhung ab. Seinerzeit war ja mal von einem Schnitt im Verhältnis 20:1 die Rede mit anschließender Kapitalerhöhung im Verhältnis 1:1 bei einem Ausgabekurs für die neuen Aktien von etwas über 1 € pro Stück (ohne Gewähr). Ob das heute noch Gültigkeit hat, ist natürlich nicht zu sagen.

Außerdem wird interessant sein zu erfahren, welche Investoren an dem Neubeginn beteiligt sein werden und auf welche Weise. Sobald hier Positives durchsickert, werden wir das wahrscheinlich an der Kurstafel  ablesen können.

Allerdings sollte man bei all dem nicht ganz aus den Augen verlieren, dass auf der HV immer noch das endgültige Aus für die WCM verkündet werden könnte. Vorsicht bleibt also weiterhin geboten.

@NoTax Bei aller Skepsis, die ich unbedingt teile, kann man immerhin konstatieren, dass die Aussage seitens der WCM zur geplanten HV in der zweiten Januarhälfte auf deine Anfrage hin zutreffend war. Vielleicht geht es doch nicht nur um eine 'Lizenz zum Geldsammeln', sondern um einen ersthaften Versuch der alten Herren, noch mal ins Geschäft zu kommen. Wie allerdings das Geschäftsmodell der neuen WCM aussehen soll, bleibt auch mir bisher weitgehend verborgen.

Gruß 

 

 

 

21.12.12 13:57

468 Postings, 4919 Tage macoubaFiskus lässt Comeback von WCM zu....

Fiskus lässt Comeback von WCM zu

Nutzung des Verlustvortrags durch Ehlerding & Co. - Ambitionierte Kapitalmaßnahmen geplant
Von Walther Becker, Frankfurt
Börsen-Zeitung, 21.12.2012

Nicht schlecht staunt da der Steuerzahler: Die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft i. L., vielen Investoren noch in schlechter Erinnerung, will wieder operativ tätig werden. Um dies ...  

21.12.12 14:06
2

1470 Postings, 4554 Tage Scooby78@GoWestYoun

Respekt, sehr zutreffende und logische Begründung. Sehe das genauso. Bin aufgrund des Verlustvortrages positiv gestimmt. Was mir nicht gefällt, ist die "Willkür", dass die AG die Konditionen der Kapitalerhöhung noch festlegen wird. Das ist so, als wenn ich ne Wachmaschine zum Kauf anbiete, Preis, Marke und Energieeffizienzklasse aber nicht nicht nenne;-( Kann gut sein, muss es aber nicht. Positiv und schonmal von mir genannt finde ich aber, dass die Altherrentruppe selber noch an dem Laden interessiert weil beteiligt ist. Insofern hoffe ich, dass sie - um im Bild zu bleiben - Ihre Waschmaschine gut pimpen, damit die Preise bzw. Zahlungsbereitschaft von Investoren steigen.  

23.12.12 16:02

85 Postings, 5230 Tage ibs10000WCM AG

Unternehmen

 

WCM AG will operatives Geschäft wieder aufnehmen

Hauptversammlung entscheidet über die Fortsetzung der Gesellschaft und diverse Kapitalmaßnahmen


Die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft i.L. will wieder operativ tätig werden. Um sich hierfür die Genehmigung ihrer Aktionäre einzuholen, hat die Gesellschaft heute zur ordentlichen Hauptversammlung am 29. Januar 2013 in Frankfurt am Main eingeladen.

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft wurde diese Kraft Gesetzes aufgelöst. Nachdem das Insolvenzverfahren mit Wirkung zum 25. Oktober 2010 mit rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans aufgehoben wurde und der Insolvenzplan den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht, besteht nach § 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG die Möglichkeit, die Fortsetzung der Gesellschaft zu beschließen.  Die Hauptversammlung wird deshalb als ersten Punkt der Tagesordnung hierüber entscheiden.

Um der Gesellschaft  ausreichende Handlungsoptionen und damit die notwendige Flexibilität bei ihrer Finanzierung zu geben, soll ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von  144 Millionen Euro durch Ausgabe von bis zu 144 Millionen Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen geschaffen werden.

Darüber hinaus wird den WCM-Aktionären die Herabsetzung des Grundkapitals von 288,8 Millionen Euro auf 14,4 Millionen Euro vorgeschlagen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 20:1. Sie dient in voller Höhe zur Deckung von Verlusten.

Hintergrund


Ende Oktober 2010 wurde durch die rechtskräftige Bestätigung des Insolvenzplans  das Insolvenzverfahren der WCM AG aufgehoben. Dieser Vorgang ist für eine börsennotierte Aktiengesellschaft in Deutschland einmalig, weil damit die Möglichkeit eröffnet wird, die in der Gesellschaft vorhandenen Werte durch Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit zu erhalten.

Hierbei geht es vor allem darum, die Assets der WCM AG durch die der Hauptversammlung vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen zu heben, um die Werthaltigkeit  der Gesellschaft auszuschöpfen. Das werthaltigste Asset der WCM sind die erheblichen Verlustvorträge von  272 Millionen Euro  bezüglich Körperschaftsteuer und 250 Millionen Euro bezüglich Gewerbesteuer. Für diese Verlustvorträge liegen bestandskräftige Bescheide des Finanzamts (ohne Vorbehalt der Nachprüfung) vor. Weitere wichtige Assets der WCM AG sind die Börsennotierungen  an sieben Börsenplätzen und die Schuldenfreiheit  – es existieren keinerlei Bankverbindlichkeiten oder sonstige Altlasten.

Eine schuldenfreie, börsennotierte Gesellschaft wie die WCM AG mit ihren erheblichen Verlustvorträgen ist für Investoren eine ideale Plattform zur Optimierung der geschäftlichen Aktivitäten. Zurzeit führt die  WCM AG ernsthafte Gespräche mit größeren Investoren aus dem In- und Ausland. Zunächst muss jedoch durch den Fortsetzungsbeschluss der HV die Voraussetzung für den Einstieg von Investoren geschaffen werden.
 

27.12.12 10:56

93 Postings, 4579 Tage GoWestYoungMan@Scooby78

Wie es aussieht, ist die 'Altherrenriege' offensichtlich bei den früher schon angedachten Konditionen geblieben = Kapitalschnitt 20:1 und Ausgabe junger Aktien zu 1,- € pro Stück. Allerdings fehlt mir noch der Hinweis auf mögliche Bezugsrechte der Altaktionäre. 

Gehe ich mal von einem Verhältnis 1:1 nach dem Kapitalschnitt aus, dann würde man auf Basis des heutigen Kurses (= 0,14 €) für 20 Aktien 2,8 € bezahlen. Die, in eine neue Aktie umgewandelt, plus 1,-€ für eine junge Aktie ergeben 3,8 €. Der Kurs einer neuen WCM Aktie nach Kapitalschnitt und -erhöhung sollte dann wenigstens bei 1,9 € liegen.

Problematisch erscheint mir die Menge der auszugebenden jungen Aktien von 144 Mio. Die plus die nach Kapitalerhöhung verblieben 14,4 Mio Altaktien würden bei dem genannten Kurs von rd. 1,9 € eine Marktkapitalisierung von rd. 300 Mio. ergeben. Ist die WCM das wert?

Falls ich hier falsch rechne, bitte korrigiere mich.

Gruß

 

        

 

27.12.12 11:46

1470 Postings, 4554 Tage Scooby78Deine Rechnung ist m.E. korrekt

Ich frage mich bei der Bepreisung, wieviel Euro(cent) ich bereit bin für einen Euro(cent) Verlustvortrag zu zahlen.  

28.12.12 12:08

93 Postings, 4579 Tage GoWestYoungManVerlustvorträge und Gewinne

@Scooby78: Die Verlustvorträge sind natürlich interessant, sollten aber irgendwann mit Gewinnen gegengerechnet werden können, um überhaupt etwas zu bringen. Und ich fange langsam an mich zu fragen, womit eigentlich die neue WCM in Zukunft irgendwelches Geld verdienen will. Aus den bisherigen Verlautbarungen konnte ich diesbezüglich so gut wie nichts Konkretes entnehmen. Oder hab' ich was übersehen?        

 

28.12.12 13:11

1470 Postings, 4554 Tage Scooby78@GoWestYoun

Ich denken, dass sie in der gleichen Branche wie vrher tätig sein werden, also Unternehmensbeteiligungen und Immobilien. Würden Sie den Unternehmenszweck ändern wollen müsste das im Handelsregister eingetragen werden und wäre vorher m.E. zustimmungspflichtig auf der HV. In der Einladung steht aber nix von Satzungsäderung bzgl. Zweck der Gesellschaft. Grds. vorstellen kann ich mir schon, dass es Konzerne gibt, die auf diesem Weg, also über Unternehmenshüllen wie WCM steuerlich Schlupflöcher nutzen wollen.
Ich war mal 80:20 positiv, inzwischen fivty/fivty, da die Verschiebung der HV um inzwischen 6 Monaten schon bedenklich ist. Was ich wiederhole und meinen positiven Anteil begründet ist die Tatsache, dass einige Herren noch immer aktiv Vermögen in der WCM haben. Kommt morgen ne ad-hoc bzgl. Stimmrechtsmitteilung "Hr. Ehlerding und seine Jungs rauschen unter 5% und unter 3%....dann wirds kritisch. Das glaube ich noch nicht  

28.12.12 19:51

2 Postings, 4371 Tage Markus111danke

Heute war ein  schöner tag für wcm  0,14
weiter so  

28.12.12 20:09
1

5137 Postings, 4708 Tage DonacieDie gute alte WCM!

Sollte es doch noch zu einem Happy End kommen?  

11.01.13 10:53

189 Postings, 8496 Tage heinz1708HV-.Beschlussvorlagen

stimmen mich pessimiistisch.-Herabsetzung des Grundkapitals und gleichzeitig Ausgabe neuer Aktien-.Hier soll doch nur Geld eingesammelt werden!  

11.01.13 11:40

1470 Postings, 4554 Tage Scooby78Warum....

....soll das negativ sein?  

11.01.13 17:26

85 Postings, 5230 Tage ibs10000ich riech etwas im luft aber wass?

ich riech etwas im luft aber wass?
 In den letzten tagen dass  kurs beischpiel ,Geld / Brief 0,132-0,137
50000 st  kauf kurs 0,137 für (c 6850EUR) und dan werd verkauft 400 st für kurs 0,132 ( 52,80 EUR) und dann 40000st kauf 0,137
und dann werd verkauft 800st und und und,
dann am  nächsten tagen (umgekehrt)

 

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