Diese Dame arbeitet irgendwo an einem Amtsgericht. Beitrag vom 16.04. 13:19 Uhr:
"Der Geschäftsstellenbetrieb eines Gerichts lässt es durchaus zu, dass Angestellte/Beamte der Geschäftsstelle der Insolvenzabteilung am letzten Arbeitstag vor Ostern schon frühzeitig nach Hause gehen, um sich den Ostervorbereitungen zu widmen -
es könnte also - theoretisch - passieren, dass der Richter die Akte mit der Entscheidung in der Geschäftsstelle hinterlegt, die Verfügung jedoch erst nach Ostern ausgefertigt wird.
Dann würde die Öffentlichkeit die Entscheidung erst nach Ostern erfahren.
Ich kenne allerdings die Gepflogenheiten am AG Charlottenburg nicht.
Nur, damit sich keiner wundert, falls es so käme! "
Zitatende
Also - nicht nervös werden!!!
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