Hmm, da bin ich wohl überfragt. Allerdings, wenn Du eine Dividendenabrechnung mit 27% bezahlter QSt hast, ist es doch so, dass dir die QSt nachweislich abgezogen wurde. Und diese Abrechnung könntest Du als Grundlage für deinen Erstattungsanspruch auch einreichen.
Wer da letztendlich im Aktienregister eingetragen ist, sollte eigentlich völlig egal sein (ich weiß nicht, was eine KI hierbei "denkt").
Ich würde sagen: Erstattungsantrag einfach mal ausprobieren, wenn es schiefgeht, ist ja nichts verloren. Oder es gibt halt noch einen anderen Dreh, den wir hier nicht kennen, um die Erstattung doch zu kriegen (??). Und ansonsten hilft es nur, dann erstattungsfähige Aktien zu kaufen, ja.
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