Genau, das wollte ich auch schreiben. Eine nicht gerade unerhebliche Anzahl von Gastwirten hat in den letzten Monaten umfangreiche Investitionen für Umbaumaßnahmen getätigt, um damit die durch den Gesetzgeber mit dem Nichtrauchergesetz obligatorischen Auflagen zu erfüllen, mit dem Ziel, Umsatzeinbußen entgegenzuwirken. Sollte also der Gesetzgeber eine "Neudefinition" des Nichtrauchergesetzes in der vom Bundesverfassungsgericht vorgeschlagenen Weise tatsächlich umsetzen, können sich die Länder schon einmal auf satte Schadensersatzforderungsklagen "freuen". ;-)
Wo ist das Problem für die Nichtraucher? Ein Schild genügt doch: Nichtraucherkneipe oder Nichtraucherdisko oder Nichtraucherrestaurant! Vermisst habe ich, dass das Verfassungsgericht nicht klar gestellt hat, dass der Eigentümer, Besitzer einer Gastronomie nicht in seinem Hausrecht durch den Staat eingeschränkt werden darf. Ich halte das für eine Bevormundung durch den Staat und für eine Beraubung der Freiheitsrechte der Bürger.
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