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Ad hoc-Service: Marseille Kliniken AG :
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Marseille-Kliniken AG: Abspaltung der Software-Tochter SCS soll zum 5. Mai 2000 wirksam werden
Die von der 100. Hauptversammlung der Marseille-Kliniken AG am 1. Dezember 1999 beschlossene Abspaltung der Software-Tochter SCS Standard Computersysteme AG soll am Freitag, den 5. Mai 2000, wirksam werden. Für diesen Tag ist die Eintragung in das Handelsregister vorgesehen.
Für jeweils zehn Aktien der Marseille-Kliniken AG erhalten deren Inhaber kostenlos eine Aktie der neu eingetragenen SCS Standard Computersysteme AG. Der Börsengang auf dem Neuen Markt ist für 2001 geplant.
Nach Handelsschluß erfolgt die depotmäßige Einbuchung der SCS-Aktien in die Depots der bezugsberechtigten Aktionäre der Marseille-Kliniken AG (WKN 778 300) per Stichtag 05. Mai 2000 abends und depotmäßige Trennung des Kupons Nummer 5 zu den Aktien der Marseille-Kliniken AG. Die Frist zur Entgegennahme der Aktien beträgt drei Monate und endet am 10. August 2000.
Begleitet wird die Aktion von der Dresdner Bank AG.
Die Marseille-Kliniken AG wird in den kommenden Tagen ihr Ergebnis des dritten Quartals veröffentlichen. Es wird eine weitere Gewinnsteigerung zum Vergleichs- quartal im Vorjahr bringen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Marseille-Kliniken AG Dirk van de Maat Generalbevollmächtigter
Sportallee 1, 22335 Hamburg Tel.: 040/51459-353, Fax: 040/51459-737
SCS Standard Computersysteme AG Axel Hölzer Vorstandsvorsitzender
Alsterkrugchaussee 439, 22335 Hamburg Tel.: 040/51433-867, Fax: 040/51433-823
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