das mit der Verrechnung stimmt. den Verlustvortrag auf Aktien kriegst Du nur mit Aktiengewinnen wieder weg. hier könnte man etwas gestalten, indem man deep ITM Calloptionen long handelt, und diese im Gewinn nicht verkauft, sondern ausübt, dann wandert der Gewinn in den Aktientopf. (nur ganz grob beschrieben, da gibt es natürlich noch "Feinheiten" des Optionshandels zu berücksichtigen)
zur Strategie von Hasenzahn ist noch der Hinweis gestattet, daß die gezahlten Prämien für die Put-Optionen, die ja bei steigenden Aktienkursen dann im Verlust enden werden, ab 2021 nach aktueller Gesetzeslage nur bis zur Höhe von 10000,- pro Jahr mit Gewinnen verrechnet werden dürfen, alles was darüber hinausgeht, muß vorgetragen werden. dh. man muß auch regelmäßig Gewinne zur Verrechnung realisieren und den realisierten GEsamtverlust pro Jahr im Auge behalten.
eine absurde Regel, die wahrscheinlich auch keinen Bestand haben wird, aber nach derzeitiger Lage trotzdem geltendes Recht. Gerade für Optionshändler, die viele Kombistrategien handeln, ein Unding.
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