Unser Bestand an Artnet-Aktien hat sich im 2. HJ 2023 um 7.500 Stück erhöht. Verkauft haben wir natürlich keine Artnet-Aktien. Die ganze Gruppe hält etwa 29 % an Artnet - wie bereits mehrfach kommuniziert.
Vor dem Hintergrund der Gespräche, die wir seit Monaten führen, nehmen wir nicht mehr wirklich aktiv am Artnet-Handel teil, während wir von 2020 - 2022 den Großteil der über die Börse erhältlichen Artnet-Aktien aufgekauft haben. Wir könnten auch nur noch etwa 60.000 Artnet-Aktien erwerben bevor wir die Schwelle zum Pflichtangebot überschreiten, welches wir natürlich vermeiden wollen.
Die Kurse der Artnet-Aktie werden also derzeit von anderen Parteien gemacht.
Hier eine IR-Nachricht, die Weng Fine Art AG und WFA Online AG mit folgendem Wortlaut am 11.2.2019 über die Nachrichtenagentur pressetext dot com verschickt haben:
"Monheim am Rhein (pta016/11.02.2019/13:45) - Die WFA Online AG, ein Tochterunternehmen der Weng Fine Art AG, hat heute eine Absichtserklärung ("MoU" ) über den Abschluss eines Rahmenvertrags unterzeichnet. Der Vertrag soll den Ankauf und die weltweite Distribution von Kunst-Editionen einiger der wichtigsten zeitgenössischen Künstler im Wiederverkaufswert ("Retail Value" ) von 250 bis 400 Millionen US-Dollar über eine Vertragslaufzeit von mindestens zehn Jahren regeln. Im Gegenzug soll die WFA Online AG ihrem Kooperationspartner Finanzierungen in Höhe von mindestens 2 Millionen Euro für die Produktion der Editionen gewähren. Die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen sollen bis spätestens 30. Juni 2019 unterzeichnet werden. Die Kooperation würde das Umsatz- und Ertragsniveau der WFA Online AG und damit auch ihres Mutterunternehmens Weng Fine Art AG in den kommenden Jahren voraussichtlich signifikant erhöhen. Darüber hinaus würde die Beschaffungsseite der WFA Online AG langfristig gesichert, was ihr Investitionen in den weiteren Ausbau ihrer Organisationstruktur ermöglicht."
Die Fehde fing ja bekanntlich an, als jemand seine Unkenntnis in punkto Meldeschwellen und deren Bedeutung offenbarte und von Hr. Weng korrigiert wurde.
Bekanntmachung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 50a Abs. 3 BörsG
Der Sanktionsausschuss der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 20. Februar 2024 die artnet AG mit einem Ordnungsgeld wegen des Verstoßes gegen § 42 Abs. 1 BörsG i.V.m. § 51 Abs. 1, 2 BörsO FWB belegt.
Teilbereiche des regulierten Marktes mit besonderen Pflichten für Emittenten (1) Die Börsenordnung kann für Teilbereiche des regulierten Marktes ergänzend zu den vom Unternehmen einzureichenden Unterlagen zusätzliche Voraussetzungen für die Zulassung von Aktien oder Aktien vertretenden Zertifikaten und weitere Unterrichtungspflichten des Emittenten auf Grund der Zulassung von Aktien oder Aktien vertretenden Zertifikaten zum Schutz des Publikums oder für einen ordnungsgemäßen Börsenhandel vorsehen.
(2) 1Liegen zusätzliche Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht mehr vor oder erfüllt der Emittent auch nach einer ihm gesetzten angemessenen Frist weitere Unterrichtungspflichten nach Absatz 1 nicht, kann die Geschäftsführung den Emittenten aus dem entsprechenden Teilbereich des regulierten Marktes ausschließen. 2§ 25 Abs. 1 Satz 2 und 3 gilt bei Maßnahmen der Geschäftsführung nach diesem Absatz entsprechend.
Nagartier
: Hier die Meldung vom Aug.2023 Handelsblatt !
31.08.2023
Zur erneut virtuell abgehaltenen Veranstaltung gab es keine Gegenanträge und lediglich eine Wortmeldung. Die kam von Rüdiger K. Weng, der mit seiner Weng Fine Art AG größter Aktionär ist und gut 29 Prozent an dem Portalbetreiber hält.
Artnets selbstgewählter Abstieg Die für ihre Preisdatenbank bekannte Artnet AG ist eines der wenigen börsennotierten Unternehmen im Kunstmarkt. Jetzt wechselt sie an der Frankfurter Börse aus Kostengründen vom Prime Standard in den General Standard.