kennt sich mit Insolvenzrecht aus, bzw. wieviele? Die wollen Sicherheit und warten. Wenn die Richterin den Vergleich in SA nicht anerkennt, verstößt Sie gegen ihr eigenes Insolvenzrecht, siehe Link, letzter post. Einem Liquidierungsverfahren, hätte erstmal vorab ein Sanierungsverfahren in SA laufen müssen, einfach mal das SA Insolvenzrecht lesen. Die hätte den Fall garnicht annehmen dürfen, wenn diese den 23.09 dann nicht anerkennt. Falsches Land, falscher Ablauf. Steinhoff klagt hier nicht grundlos, der Firmensitz ist in NL, daher läuft auch der Vergleich bzw das Sanierungsverfahren in NL. In NL ist TT abgeblitzt, die Richterin in SA hat wirklich keinen Durchblick. Hätte vorher wohl das SA Insolvenzrecht mal lesen sollen :-)
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