Blödelknödel
: Vorallem, es wurde Sygnis rechtzeitig mitgeteilt
Der Verzug von DREI Monaten liegt in der Verantwortung von Sygnis. Das macht sprachlos. Was wird da noch nicht gemeldet? Welche Regressforderungen können auf Sygnis zukommen? weiß da jemand was genaueres, was die Rechtslage da so angeht?
die kann Sygnis dann schon mal in die Risikovorsorge einstellen...
...~~ Bei Verstößen gegen die Mitteilungspflicht droht ein Bußgeld von maximal 200.000 Euro. Außerdem verliert er für die Zeit der Nichtmitteilung nach § 28 WpHG seine Rechte aus allen gehaltenen Aktien. Ein Hauptversammlungsbeschluss ist daher anfechtbar, wenn er nur mithilfe der auf diese Weise verloren gegangenen Stimmrechte zustande kam.
Blödelknödel
: ich sehe aber keinen Handlungsbedarf
die Änderung der Stimmrechtsanteile wurde Sygnis rechtzeitig gemeldet. Vielleicht liegt ja noch was in den Schubladen, was noch gar nicht bekannt gegeben wurde?
Das Management hat schon ein fast südländisches Gemüt beim Umgang mit den deutschen Rechtsvorschriften...
Blödelknödel
: eins muss man dem Aktienkurs lassen
Trotz der vielen Verkaufsorder und dem Unvermögen des Management, Stimmrechtsmeldungen weiterzuleiten, ist der Aktienkurs überraschend stabil... er läuft immer wieder an die Verkaufsblöcke ran... Kaufinteresse ist scheinbar immer noch groß.
bülow
: Wie lange kann diese Stimmrechtsanteil-aktion
dauern,kann jemand was sagen ? Ich habe Bericht von Sygnis gelesen ,aber konnte ich nicht herausfiltern , wie es alles weitergeht ! Hat jemand von euch gelesen ?