Gläubigerversammlung und Gründung einer Auffanggesellschaft: … dazu Elfer (wie bekannt einseitig negativ programmiert): Teile des Managements wie z.B. Thomas Schauerte haben offensichtlich bereits eine neue Gesellschaft gegründet. Diese ist bereits registriert und im Handelsregister ersichtlich. Leider ist es in D möglich, eine Firma gegen die Wand zu fahren und unmittelbar in Folge eine neue zu gründen. Unter einer Auffanggesellschaft versteht man die Neugründung einer Gesellschaft aus einem insolventen Unternehmen heraus. Übernommen werden lediglich die Unternehmenswerte, die Schulden übernimmt der Insolvenzverwalter. Er versucht nun, möglichst viele Gläubiger abzufinden. Das geschieht auch mit den erwirtschafteten Gewinnen aus der Auffanggesellschaft … www.sofort-gesellschaften.de/d/Vorteile+nutzen/auffanggesellschaft.php ..... sind die irgendwann "befriedigt", kanns weiter gehen ... … denkbar, dass so etwas auf der Gläubigerversammlung passiert -und- wenn die Aktionäre (alle) in die neue Gesellschaft übernommen werden, könnte es auch mit unseren Aktien weitergehen und das "neue" (alte) Unternehmen kommt wieder in 1-2 Jahren an die Börse und dann natürlich im "Entry Standard" … … weiter in Elfer-Manier: ... dass das Unternehmen überschuldet ist und so gut wie keine verwertbare Masse aufweist . Zumindest keine die den Aktionären zu Gute kommen wird, da diese nachrangig bedient werden … … nun ist es aber so, dass die Aktionäre (auch die vom Cheyne Renewable Energy Fund L.P.) keine Gläubiger sind die nachrangig bedient werden, sondern Schuldner (nichthaftende) -und- der Altaktionär Cheyne z.B. besitzt rd. 2,2 Mio. Stk. Aktien ... die würden denen auch sozusagen „verloren“ gehen (+ ihre 20 Mio. Investition) ... wenn das keine "Rettungsfantasien" freisetzt, was dann ?!
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