Innerhalb eines Jahres stieg die Aktie der Kölner Immobilienfirma um 400 Prozent. Dann setzten Attacken des Anlegerschützers Heinz Gerlach dem Kurs zu. Was Anleger tun sollten Das sonst übliche Strahlen ist aus dem Gesicht vom Vivacon-Vorstands-Chef Marc Leffin verschwunden. "Ich fühle mich wie ein Schwerverbrecher, obwohl wir nichts Verbotenes getan haben", erklärt der Gründer der Kölner Immobilienfirma. Grund sind die Attacken des selbsternannten Anlegerschützers Heinz Gerlach. Er zweifelt an, daß bei Vivacon alles vorschriftsmäßig läuft. So sei der Vertrieb für die groß angekündigten "Deutschen Wohnungsprivatisierungs-Fonds Nr. 1" (DWF 1) klammheimlich eingestellt worden. Da der Fondsvertrieb an Privatleute nur sehr schleppend voranging, wurden die bereits platzierten Anteile wieder zurückgekauft. "Wir haben aber den gesamten Fonds an einen institutionellen Investor veräußert. Vivacon ist dadurch kein Schaden entstanden", verteidigt sich Leffin. Den Namen des Käufers will er allerdings nicht nennen. Pikant: Ausgerechnet Heinz Gerlach selbst hatte Vivacon bei der Konzipierung des DWF 1 beraten. Der EURO-Redaktion liegen der Vertrag und zwei Rechnungen über insgesamt 29000 Euro vor. "Nachdem wir mit der Leistung des Fondsberaters Gerlach alles andere als zufrieden waren, haben wir den Vertrag nicht verlängert?, erklärt Leffin. Gerlach kritisiert aber nicht nur die instransparente Platzierung des DWF 1. Auch die Bilanzierungsmethoden von Vivacon sind ihm ein Dorn im Auge. Stein des Anstoßes ist die Neubewertung der Erbbaurechte. Vivacon erwirbt große Immobilenpakete samt Grundstück, um die Wohnungen weiterzuverkaufen. Zuvor aber werden Grund und Boden rechtlich von den Häusern getrennt. Für die Käufer der Wohnungen hat das den Vorteil, daß sie den Grund nicht mitbezahlen müssen. Dafür wird aber eine Erbpacht, sozusagen eine Miete für das Grundstück, erhoben. Die Grundstücke bewertet Vivacon in der Bilanz nicht mit ! dem Kaufpreis, sondern mit dem 20fachen Jahreserpachtzins ? und erzielt so Buchgewinne, die aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht in barer Münze in die Kasse fließen. "Obwohl Vivacon schwarze Zahlen ausweist, verdient die Gesellschaft operativ kein Geld", prangert Gerlach an. Vivacon will nun beweisen, daß dieser Ansatz nicht zu hoch ist. Die Erbpachteinnahmen für die kommenden 30 Jahre sollen in einer Art Anleihe verbrieft werden. Gespräche mit einer ausländischen Bank seien bereits weit fortgeschritten. "Wie es aussieht, werden wir bei der Verbriefung sogar mehr als den 20fachen Wert bekommen. Dann fällt sogar noch ein außerordenlicher Ertrag an". Unterstützung erhält er hier von Robert Suckel, Analyst bei SES Research. "Der Wertansatz der Erbbaurechte ist vernünftig bilanziert. In Großbritannien werden bei vergleichbaren Transaktionen mehr als das 20fache bezahlt", erklärt Suckel. Gerlach ficht das nicht an. Er wirft Vivacon die Täuschung des Kapitalmarktes vor. Am 29. September 2005 wurde der Kauf von 1900 Wohnungen gemeldet. Tatsächlich ka! uften die Kölner nur knapp 300 Wohnungen. Dann machten sie von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch. Dies wurde jedoch nicht veröffentlicht. "Das Wohnareal ist plötzlich zum Sanierungsgebiet erklärt worden. Deshalb sind wir zurückgetreten, um neu über den Preis zu verhandeln. So lang die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen, sind, sehe ich keinen Grund zu einer Meldung," erklärt Leffin. Roland Könen, Analyst vom Bankhaus Lampe, sieht das anders. "Es ist mehr als unglücklich, daß die Gesellschaft nicht offener kommuniziert hat", so Könen. Vivacon vermutet, daß Gerlachs Veröffentlichungen im Zusammenhang mit einer Short-Attacke von Hedgefonds stehen. Bereits am 8. Juni sei ein Abgesandter Gerlachs in Köln vorstellig geworden und habe die Absicht bekundet, eine negative Studie zu Vivacon verfassen zu wollen. Laut einem Anwaltsschreiben, das der EURO-Redaktion vorliegt, habe der Betreffende zugegeben "daß die Initiative für die Aktienanalyse und für eine aufgebaute Shortposition! durch den Anlegerschützer Heinz Gerlach erfolgt sei." Vivacon hat deshalb die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) eingeschaltet. "Wir werden uns den Fall anschauen", sagt eine BAFin-Sprecherin. Gerlach selbst streitet nicht ab, von der Shortseller-Szene angesprochen worden zu sein, allerdings wegen eines anderen Unternehmens. Gerlach: "Der Kontakt ist aber schon vor zwei Monaten abgebrochen worden".
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