Bloss weil ich kein Grüner bin, heisst das noch lange nicht, dass ich ein Rechter bin! Ich laufe aber auch nicht mit einer rosa Brille durchs Leben. Wir haben in der Schweiz ein ganz gutes Instrument zur Ausweisung von straffällig gewordenen Gästen und dieses Gesetz ist vom Souverän mit grosser Mehrheit angenommen worden:
Der Migrationsdienst kann die Ausweisung eines Ausländers oder einer Ausländerin aus der Schweiz anordnen, wenn die betreffende Person wiederholt oder schwerwiegend straffällig geworden ist oder während längerer Zeit fürsorgeabhängig gewesen ist und keine Anstrengungen unternimmt, die Situation zu verbessern. Die Ausweisung verpflichtet die betroffene Person, die Schweiz bis zu einem bestimmten Termin zu verlassen. Sie kann sowohl gegen Personen mit Aufenthalts- als auch gegen Personen mit Niederlassungsbewilligung verfügt werden. Der Migrationsdienst kann die Ausweisung befristen oder sie unbefristet verhängen. Solange die Ausweisung besteht, darf die betroffene Person sich nicht in der Schweiz aufhalten. Ausschaffung Personen, welche die Schweiz auf eine vom Migrationsdienst verfügte Aus- oder Wegweisung hin nicht freiwillig verlassen, können ausgeschafft werden. Zu diesem Zweck kann der Migrationsdienst auch eine sogenannte Ausschaffungshaft anordnen, wenn die Gefahr besteht, dass die weggewiesene Person untertauchen könnte. Das Migartionsamt ist die Ausländerbehörde und die bestimmt über Wegweisung. http://www.pom.be.ch/site/index/pom_mip_index/...erruf.htm#ausweisung ----------- I be de Schacher Seppeli im ganze Land bekannt. Be früener s'flottischt Bürschtli gsi, jetzt bin i e Vagant, Bi z'friede wenni z'Nacht im Stroh,am Tag mis Schnäpsli ha...
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